Denn ich habe dem Volk genug an Ehre gegeben, 
Nicht geschmälert sein Recht, aber es auch nicht erhöht; 
Doch für die Mächtigen auch und für die besitzenden Herren 
Hab’ ich gesorgt, dass sie keinerlei Unbill betraf; 
Bin mit mächtigem Schild vor die Parteien getreten, 
Widerrechtlichen Sieg habe ich beiden verwehrt. 
Aber thatsächlich liat er besonders durch die Anfänge des 
Volksgerichts die Grundlage geschaffen, auf der sich später die 
Demokratie entwickelte, und insofern priesen ihn die Volksredner 
der späteren Jahrhunderte mit Recht als „den grössten Volks¬ 
freund“. 
Für die Ordnung des bürgerlichen Lebens liess 
Solon von der Drakontischen Gesetzgebung nur das Blutrecht 
mit einigen unwesentlichen Aenderungen bestehen. Einem kinder¬ 
losen Bürger wurde das Recht, testamentarisch über sein Ver¬ 
mögen zu verfügen, gewährt, was den materiellen Zusammen¬ 
halt der alten Geschlechter lockerte. Das landwirtschaftliche 
Nachbarrecht wurde genau geregelt, die Ausfuhr aller Boden¬ 
erzeugnisse, mit Ausnahme des Oels, verboten; dem Prunk des 
Adels und dem Luxus der Frauen wurden Schranken gesetzt. 
Zur Hebung der Erwerbsthätigkeit wurde bestimmt, dass von der 
Pflicht, die arbeitsunfähig gewordenen Eltern zu ernähren, ein 
Sohn befreit sein solle, den der Vater keinen Erwerbszweig hatte 
lernen lassen. Dem Vater wurde das Recht genommen, seine 
Kinder zu verpfänden oder zu verkaufen. Der Jugendunter¬ 
richt war nicht staatlich, es blieb dem Vater überlassen, 
seine Söhne durch nicht vom Staat angestellte oder besoldete 
Lehrer unterrichten zu lassen1); nur die zur gymnastischen 
Ausbildung der Knaben dienenden Palästren wurden vom 
Staat beaufsichtigt und zum Teil erbaut. Die Epheben, 
die 18 und 19 Jahre alten Söhne der 3 ersten Klassen, wurden 
im ersten Jahre im Gebrauch der Waffen unterrichtet und zur 
Wache bei den Heiligtümern und im Piräeus verwendet; im 
zweiten Jahre erlernten sie als neginoloL den Felddienst, ver¬ 
sahen die Grenzwache und besetzten die Festungen Attikas. Zu 
einer Art stehenden Heeres wurde die Einrichtung um 340 um¬ 
gebildet. Gewerbe und Handel förderte Solon dadurch, dass er 
fremden Gewerbetreibenden, die damals mit ihrer Familie nach 
]) Der yoau/iariazyg unterrichtete im Lesen (hauptsächlich Homer und 
Hesiod) und Schreiben, dann der xi&agiortjg in der als allgemeines Bildungs¬ 
mittel hochgeschätzten Musik (Singen, Kitliara und Lyra), daneben der nai- 
dorgißr/; mit Vermeidung athletischer Einseitigkeit in der Gymnastik. Haupt¬ 
übungen der Palästra waren das Ringen (näh]), der Lauf (ÖQOfwg), der Sprung 
(älfiaj, Werfen des Diskus (dcoxoßoMa) und des Speers (axovnofwg).
	        
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