Athen übersiedelten, den Erwerb des Bürgerrechts ermöglichte
und dauernd Fremden günstige Niederlassungsbedingungen als
Metöken gewährte, denen jedoch zu Gunsten des einheimischen
Bauernstandes der Grunderwerb (eyxrrjoig) versagt war.
Jeder Fremde musste sich nach Ablauf einer bestimmten Aufenthalts¬
zeit als /uhoixog einschreiben lassen. Der M. bezahlte jährlich eine Schutz¬
steuer von 12 Drachmen (eine Witwe ohne mündigen Sohn 6 Drachmen) und,
wenn er auf dem Markt Handel trieb, noch ein Standgeld. Er hatte sich
einen Bürger als Prostates zu wählen (konnte aber seine Sache vor Gericht
selbst führen). Die Metöken leisteten dem Staate Kriegsdienste, die Wohl¬
habenden als Hopliten, die ändern als Rudermannschaft. Sie hatten die Eis-
phora zu bezahlen, nach einem höheren Satze als die Bürger; die Wohlhaben¬
den wurden auch zu einem Teil der den reichen Bürgern obliegenden Liturgien,
z. B. der Choregie und der Gymnasiarchie, herangezogen. Eine bevorzugte
Klasse bildeten die ioorshTg, d. li. solche, die nur zu den auch den Bürgern
obliegenden Leistungen verpflichtet waren. Einzelne wurden auch von der
einen oder der ändern Beschränkung oder Belastung entbunden. Zu .An¬
fang des peloponnesischen Krieges und wieder um die Mitte des IV. Jahr¬
hunderts betrug die Zahl der Metöken mit eigenem Haushalt wohl über 10 000.
Metöken wurden auch die Freigelassenen. Die Sklaven (höchste Zahl wohl
um 100000) wurden milder behandelt, als anderswo: zum Tode konnte ein
Sklave nur durch Richterspruch verurteilt werden, gegen die Grausamkeit des
Herrn fanden sie eine Zufluchtsstätte im Tempel des Theseus oder dem der
2e/jvai; unter Umständen konnten sie sogar erreichen, dass der Herr ge¬
zwungen wurde, sie zu verkaufen. Als %wQk olxovvxsg wurden solche Sklaven
bezeichnet, die für sich wohnten, auf eigene Rechnung arbeiteten und dem
Herrn nur einen Teil ihres Verdienstes abgaben. Im V. und IV. Jahrhundert
besassen reiche Kapitalisten Sklaventruppen, deren Arbeitskraft sie z. B. an
Bergwerksunternehmer vermieteten. Der Staat verwendete seine Sklaven zu
niederen Dienstleistungen, wie des Henkers und des Folterknechts, und zum
Schreiberdienst. Er besass auch ein aus Sklaven bestehendes Polizeikorps, die
Zxv&ai (oder zo^orai). Die Zahl der athenischen Bürger belief sich
beim Beginn des peloponnesischen Krieges (die 10 000 oder 15000 in den
Kleruc-hien sich befindenden abgerechnet) auf etwa 45 000, so dass eine bürger¬
liche Bevölkerung Attikas von etwa 180 000 Seelen angenommen werden kann
(die neueste Schätzung: 60 000 Männer, also bürgerliche Bevölkerung etwa
170 000 Seelen). Die Bevölkerung der Stadt Athen samt Piräeus schätzt man
für das Jahr 482 auf 125000 Köpfe.
§ 22. Tyrannis der Pisistratiden.
Gerade wegen seines vermittelnden Charakters befriedigte
Solons Werk zunächst die meisten nicht. Er verpflichtete das
Yolk, längere Zeit an seinen Bestimmungen nichts zu ändern
und ging dann auf Reisen nach Aegypten und Cypem. Nach¬
dem das Archontat, um das die Vornehmen und Reichen
haderten, zweimal nicht besetzt worden war (589 und 585), be¬
hauptete sich der Archon Damasias widerrechtlich über zwei
Jahre in der Herrschaft (583/81); für den Rest des Jahres 580
wurden 10 (9?) Archonten auf Grund einer Abmachung der
streitenden Stände gewählt: 5 (4?) aus den Eupatriden, 3 aus