— 85. —
frieds von Lothringen, gerichtet gewesen. Die Kirche war durch
seine Politik so gehoben worden, dass der bisherige Bund zwi¬
schen Kaisertum und Papsttum in einen Gegensatz Umschlägen
musste. Die erstrebte volle „Freiheit der Kirche“
führte mit innerer Notwendigkeit zum Anspruch, die Welt
zu beherrschen, und damit zur Verweltlichung der Kirche.
§ 27. Die kirchlichen und Kulturzustände im X. und in (1er
ersten Hälfte des XI. Jahrhunderts.
Die abendländische Kirche gewann weite Gebiete im Nor¬
den und Osten Mitteleuropas durch die Bekehrung der Skandinavier,
der Polen, Böhmen und Ungarn, sowie, unter vielfachen Rückschlägen, auch
eines Teils der Slaven zwischen Elbe und Oder, ausserdem in der nördlichen
Hälfte der pyrenäischen Halbinsel durch die Ausdehnung der dortigen christ¬
lichen Reiche; und zwar gelang es dem Papsttum, die nordischen Kirchen
zunächst mittelbar durch Ernennung Adalberts von Bremen zum General¬
vikar (1053), die Kirchen in den ändern genannten Gebieten unmittelbar von
sich abhängig zu machen. Andererseits wurde durch den endgültigen Bruch
mit der oströmischen Kirche (§ 26) die Stellung des Papsttums in der abend¬
ländischen Christenheit innerlich gefestigt. Die deutsche Kirche war
durch die Entstehung eines mächtigen deutschen Reichs aus ihrem Ver¬
fall erhoben und von den partikularen Laiengewalten unabhängig gestellt,
aber andererseits in ihrer Organisation und mit ihrem Besitz diesemStaats-
wesen dienstbar gemacht worden. Mehr und mehr gewann aber inner¬
halb des ganzen Machtbereichs des deutschen Kaisertums die Kirche teils
durch das, was sie als Trägerin aller höheren Bildung und Gesittung, als
Schule der für das Leben nützlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und als
Schützerin der Schwachen1) leistete, teils durch die mächtige religiöse Strö¬
mung der Zeit, die sich in den cluniacensischen, bald auch von pseudo-
isidorischen Gedanken bestimmten Reformbestrebungen und in asketischer
Mystik (Nilus, Adalbert von Prag, Romuald) bethätigte, das Vertrauen und
die Anhänglichkeit aller Schichten des Volkes. Andererseits war mit dieser
religiösen Verinnerlichung und mit der Konzentration der kirchlichen Be¬
strebungen auf die Kirchenreform gegeben, dass die Kirche nicht mehr allen
geistigen Bedürfnissen genügen konnte. So bahnte sich in diesem Zeitraum
eine Scheidung verschiedener Richtungen des geistigen Lebens an, die be¬
wirkte, dass vom XI. Jahrhundert an die Kirche aufhörte, in der
Weise wie bisher die alleinige Vertreterin und Trägerin der
Kultur zu sein.
Durch das, was Otto I. für die Kirche that, und durch das verständnisvolle
Interesse verschiedener dem geistlichen Stand angehöriger Glieder des sächsi¬
schen Herrscherhauses wurde die Klostergelehrsamkeit neu belebt; aber während
im IX. Jahrhundert nnter Ludwig dem Frommen und seinen Nachfolgern das
Bestreben gewesen war, durch Behandlung religiöser Gegenstände in der
Volkssprache dem Volk das Christentum näher zu bringen, wandte sich
jetzt umgekehrt die lateinische Klostergelehrsamkeit, auch von
Frauen (Hroswitha) gepflegt, mit Vorliebe weltlichen Gegen¬
ständen zu, der politischen Geschichtschreibung und der
*) Vgl. einzelne Bestimmungen in des Bischofs Bur char d von Worms
„Hofrecht“ (1023—25).