Die Schutzgebiete 
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4. Die deutschen Schutzgebiete. 
Kolonien haben für das Mutterland teils den Zweck, den Handel >254 
zu befördern und der heimifchen Industrie neue und feste 
Absatzgebiete zu schaffen (H a n d e l s k 0 l 0 n i e n), teils dienen 
sie zur Anlage ausgedehnter, durch die Eingeborenen zu bearbeitende! 
Pflanzungen (sogenannter Plantagen) und machen damit, abgesehen 
von dem sich hieraus ergebenden Gewinn, zugleich das Mutterland 
im Bezüge von Kolonialwaren vom Auslande unabhängig (Pflam 
z u n g s k 0 l 0 n i e n), oder sie eignen sich endlich zur Besiedelung und 
Bebauung durch Einwanderer und bieten so der Auswanderung der 
überschüssigen Bevölkerung des Mutterlandes ein bestimmtes Ziel 
<A ck e r b a u k 0 l 0 n i e n). 
Zu den Zeiten, als die übrigen Mächte ihren großen Kolonialbesitz >255 
erwarben, ging Deutschland infolge seiner damaligen politischen 
Ohnmacht leer aus. Gleichwohl umfaßt der seit Gründung des 
Reichs (und zwar erst seit dem Jahre 1884) erworbene Kolonialbesitz 
bereits ein Gebiet, das ungefähr fünfmal so groß ist als das Reich 
selbst. Er besteht zurzeit aus folgenden Besitzungen: 
1. Deutsch-Ostasrika (infolge der Expedition des Or. Kart 
Peters im Jahre 1884 erworben); 
2. Kamerun und Togo in Westafrika (seit 1884); 
3. Deutsch-Südwestafrika (Deutsch-Nama- u. Deutsch- 12zb 
Damaraland, seit 1884), in schweren Kämpfen mit den aufständigen 
Eingeborenen vom Reiche behauptet ; 
4. die Marsch all-, Brown - und Providence-Jn- 
sein, das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea mit den Inseln 
des Bismarck-Archipels und die (von Spanien 1899 abgetretenen) 
Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen; 
5. das Schutzgebiet von K i a u t sch 0 u, 1898 als Stützpunkt für 
den Handel und die Kriegsflotte dem Reiche von China pachtweise 
unentgeltlich auf 99 Jahre überlassen, und endlich 
6. die westlichen Samoainseln in Polynesien, 1900 laut 
Abkommen mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika 
auf das Reich übergegangen. 
Alle diese Besitzungen kommen, da sie zumeist in der Tropenzone I2j7 
liegen, vorwiegend als Pslanzungs- und Handelskolonien in Betracht, 
mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, das für eine größere euro¬ 
päische Einwanderung wohl geeignet ist. Anfangs überließ das 
Reich die Besiedelung im wesentlichen der Tätigkeit der Privat¬ 
personen, insbesonders der Handelsgesellschaften, und es beschränkte 
sich auf den Schutz und die allgemeine Aufsicht. Daher rührt die auch 
jetzt noch beibehaltene Bezeichnung als deutsche Schutzgebiete. 
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