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Vierter Abschnitt. 
Verfall der beiden Uniyersalmäclite und der 
mittelalterlichen Ordnungen. Erste Ansätze zur 
Entwickelung des europäischen Staatensysteins 
und der Staatsordnung der neuen Zeit. 
Kapitel XV. 
Entstehung der habsburgischen Hausmacht 
in Deutschland und Entfaltung der kurfürst¬ 
lichen Oligarchie. 
§ 53. Rudolf r. von Habsburg 1273—1291. 
Nacli dem Tode Richards (Frühjahr 1272) fasste vor allem 
Erzbischof Werner von Mainz den Entschluss, eine Neuwahl vor¬ 
zunehmen, und Papst Gregor X. (1271—1276) erkannte für den 
von ihm erstrebten allgemeinen Kreuzzug die Aufrichtung eines 
königlichen Regiments in Deutschland als notwendig; das Be¬ 
gehren des französischen Königs Philipp III. nach der Kaiser¬ 
krone schien ihm für die Kurie bedenklich; vielleicht wollte er 
sogar ein Gegengewicht gegen den eigenmächtigen und nach 
Vorherrschaft strebenden Karl von Anjou haben. Er befahl den 
Kurfürsten (s. S. 145), die Wahl vorzunehmen, oder er werde kraft 
päpstlicher Machtvollkommenheit einen König bestimmen. Den 
Kurfürsten, die ihre Machtstellung gesichert haben wollten, 
widerstrebte die Wahl eines mächtigen Reichsfürsten; ein sol¬ 
cher hätte eben noch am ehesten alsbald eine kräftige könig¬ 
liche Regierung entfalten können. So wurde ein Graf, wenn 
auch keineswegs ein „armer“, gewählt: Rudolf von Habs¬ 
burg (geb. 1218), Vater von drei Söhnen und sechs Töchtern, 
ein treuer Anhänger der Staufen; für seine Wahl (Oktober 1273) 
war besonders der ihm verwandte und befreundete Burggraf 
Friedrich von Nürnberg (Hohenzoller) thätig gewesen. Statt 
Ottokars von Böhmen Hessen die sechs ändern Kurfürsten den 
Herzog Heinrich von Niederbayern mitwählen. Nachdem König 
Rudolf dem Papst gegenüber die Urkunden Ottos von 1209 und 
Friedrichs II. von 1213 (und 1219) erneuert hatte, erhielt er 1274
	        
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