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neue Verfassungen, die er ihnen gab. Die batavische Republik erhielt noch 
1801 eine Föderativverfassung, die den Neigungen der Bevölkerung entsprach, 
aber zugleich eine selbständige äussere Politik unmöglich machte; die cis- 
alpinische wurde 1802 in eine „italienische11 Republik umgewandelt, zu deren 
Präsidenten Bonaparte sich selbst wählen liess; die Schweiz, wo es zwischen 
den Anhängern des Alten und der Einheitsrepublik zum Bürgerkrieg kam, 
machte Bonaparte (Februar 1803) als „Mediator“ zu einem Bundesstaat von 
gleichberechtigten Kantonen. Bonaparte wurde „Protektor“ dieser Schweizer 
Republik. Wallis wurde als besondere Republik abgetrennt, wegen der Wich¬ 
tigkeit des Simplon, über den eine Kunststrasse gebaut wurde (1810 wurde 
Wallis mit Frankreich vereinigt). 
Der Reichsdeputationshauptschluss vom 24. März 1803 
löste durch die Entschädigungen, die er in Ausführung des das 
Reich betreffenden Artikels des Luneviller Friedens feststellte, 
Verfassung und Bestand des Deutschen Reichs that- 
sächlich auf. Aber noch schlimmer war, dass in der ganzen 
Frage Frankreich mit Russland das entscheidende Wort sprach 
und deshalb auch von der Gewinnsucht der deutschen Fürsten und 
Staaten umworben wurde. Das Ergebnis war im wesentlichen 
folgendes: Oesterreich erhielt für den Breisgau die Bistümer 
Brixen and Trient, der Erzherzog von Toskana das Erzbistum 
Salzburg mit Berchtesgaden als Kurfürstentum, der Herzog von 
Modena den Breisgau; an Preussen fielen ausser einigen Abteien 
und Reichsstädten die Bistümer Paderborn und Hildesheim, der 
grösste Teil des Bistums Münster und die kurmainzischen Be¬ 
sitzungen in Thüringen, an Hannover das Bistum Osnabrück, an 
Baden die rechtsrheinischen Teile der Pheinpfalz und der Bis¬ 
tümer Speier, Strassburg, Basel und Konstanz, an Württemberg 
8 schwäbische Reichsstädte (besonders Reutlingen, Esslingen, 
Heilbronn) und mehrere Abteien (besonders Ellwangen), an 
Bayern die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising, 
sowie viele fränkische und schwäbische Reichsstädte (darunter 
Rothenburg o. T. und Ulm); der Erbstatthalter Wilhelm von 
Oranien erhielt Fulda als Fürstentum. Die Entschädigungen be¬ 
trugen fast durchweg mehr als die Verluste, bei Preussen das 
Dreifache. Von geistlichen Reichsständen blieben nur drei, der 
„Reichserzkanzler und Primas von Deutschland“ (v. Dalberg), 
der für Mainz Wetzlar, Aschaffenburg und Regensburg erhielt, 
der Deutschherrn- und der Johanniterorden; Reichsstädte waren 
es noch sechs: Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Nürnberg 
und Augsburg. Zwei geistliche Kurfürstentümer waren aufge¬ 
hoben, dagegen vier neue weltliche geschaffen: Salzburg, Württem¬ 
berg, Baden und Hessen-Kassel. Im ganzen waren 112 Reichs¬ 
stände aufgehoben worden. Da der Kaiser sich weigerte, eine 
neue Verteilung der Virilstimmen zu genehmigen, übte jeder 
Reichsfürst zugleich für seine neuen Gebiete deren Stimmrecht
	        
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