Vorwort.
Bei der Ausarbeitung’ des dritten Bandes waren für uns
dieselben Anschauungen und Gesichtspunkte bestimmend wie bei
den zwei ersten Bänden. Insbesondere wurde die deutsche Ge¬
schichte des Zeitraumes 1555—1618 eingehender, als es sonst
üblich ist, behandelt, weil uns dies für das Verständnis der
ganzen Entwickelung notwendig erschien. Ebenso glaubten wir
auf die Kulturgeschichte wegen ihres eigenen Werts und wegen
ihrer Bedeutung für das Verständnis der politischen Geschichte
genauer eingelien zu sollen, haben uns aber in Betreif der
poetischen Litteratur Deutschlands auf allgemeine Hinweise be¬
schränkt und die Kunstgeschichte nicht über die Zeit fortgeführt,
wo das Vorherrschen eines bestimmten Stils auf hörte. Dem
Wunsch der Verlagsbuchhandlung entsprechend haben wir eine
Darstellung der sozialen Gesetzgebung des Deutschen Beiclis
eingefügt. Die grössere Ausführlichkeit unserer Darstellung
rechtfertigt sich, wie wir glauben, dadurch, dass die Benützung
unseres Buchs für den Schüler das Nachschreiben unnötig macht
und das mechanische Auswendiglernen wenigstens sehr erschwert.
Zudem wird es kaum nötig sein, hervorzuheben, dass vor allem
die Abschnitte, die auf die Entwickelung der Kultur und auf
die Gestaltung der Verfassungen und der sozialen Verhältnisse
genauer eingelien, nicht zur gedächtnismässigen Einprägung be¬
stimmt sind, sondern einerseits dem Lehrer als Grundlage für
die mündliche Darlegung der Hauptlinien der Entwickelung
dienen, andrerseits dem Schüler es ermöglichen sollen, sich auch
ohne die unmittelbare Führung des Lehrers in diesen Gebieten
einigermassen zurecht zu finden.
Die Arbeit war in derselben Weise wie bisher eine gemein¬
same. Ausgearbeitet sind von Treuber § 1—68 und § 134—137,
von Klett § 69—133.
Cannstatt-Stuttgart, Juli 1897.
Klett. Treuber.