Vorwort. 
Bei der Ausarbeitung’ des dritten Bandes waren für uns 
dieselben Anschauungen und Gesichtspunkte bestimmend wie bei 
den zwei ersten Bänden. Insbesondere wurde die deutsche Ge¬ 
schichte des Zeitraumes 1555—1618 eingehender, als es sonst 
üblich ist, behandelt, weil uns dies für das Verständnis der 
ganzen Entwickelung notwendig erschien. Ebenso glaubten wir 
auf die Kulturgeschichte wegen ihres eigenen Werts und wegen 
ihrer Bedeutung für das Verständnis der politischen Geschichte 
genauer eingelien zu sollen, haben uns aber in Betreif der 
poetischen Litteratur Deutschlands auf allgemeine Hinweise be¬ 
schränkt und die Kunstgeschichte nicht über die Zeit fortgeführt, 
wo das Vorherrschen eines bestimmten Stils auf hörte. Dem 
Wunsch der Verlagsbuchhandlung entsprechend haben wir eine 
Darstellung der sozialen Gesetzgebung des Deutschen Beiclis 
eingefügt. Die grössere Ausführlichkeit unserer Darstellung 
rechtfertigt sich, wie wir glauben, dadurch, dass die Benützung 
unseres Buchs für den Schüler das Nachschreiben unnötig macht 
und das mechanische Auswendiglernen wenigstens sehr erschwert. 
Zudem wird es kaum nötig sein, hervorzuheben, dass vor allem 
die Abschnitte, die auf die Entwickelung der Kultur und auf 
die Gestaltung der Verfassungen und der sozialen Verhältnisse 
genauer eingelien, nicht zur gedächtnismässigen Einprägung be¬ 
stimmt sind, sondern einerseits dem Lehrer als Grundlage für 
die mündliche Darlegung der Hauptlinien der Entwickelung 
dienen, andrerseits dem Schüler es ermöglichen sollen, sich auch 
ohne die unmittelbare Führung des Lehrers in diesen Gebieten 
einigermassen zurecht zu finden. 
Die Arbeit war in derselben Weise wie bisher eine gemein¬ 
same. Ausgearbeitet sind von Treuber § 1—68 und § 134—137, 
von Klett § 69—133. 
Cannstatt-Stuttgart, Juli 1897. 
Klett. Treuber.
	        
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