Full text: Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten

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römische Monte1), beten Besuch ben Juben verboten mar. Somit verlor 
bas Iubentum ben alten geschichtlichen Mittelpunkt; bas neue Gesetzbuch, ber 
Talmub, heften Anfänge in bie Zeit bes Akiba fallen, würbe von nun an bas 
Banb ber Einigung. 
Am Enbe seiner Wanberungen erbaute Habrian in bem Umfange einer 
©tabt eine Villa zu Tibur (am Anio, bem heut. Tivoli), bie bas Abbilb unb 
ber Spiegel alles bessen sein sollte, was er in ber Welt bewunbert hatte; hier 
errichtete er auch einen Tempel bem schönen Antinous2), seinem Liebling, ber, 
wie es schien, in bem Wahne, babutch bas Leben bes Kaisers vor bämonischen 
Gewalten zu retten, einen freiwilligen Opfertob in ben Wellen bes Nils gesucht 
hatte. Da Habrian. wie alle Kaiser vor ihm außer Vespasian, keinen leiblichen 
Erben hatte, so aboptierte er T. Aurelius Antoninus unb legte biesem bie 
Pflicht auf, ben M. Annius zu aboptieren (nun Marcus Aurelius gen.). So- 
mit fügte Habrian seinen übrigen Verbiensten bas hinzu, baß er bem römi¬ 
schen Reiche bie beibeti burch ihre Tugenben berühmtesten Kaiser verschaffte, 
Antoninus Mus (138—161) unb Mark Aurel (161—180). 
Die inneren Zustände des Kaiserreichs. 
a) Verwaltung unb Recht. Das gewaltige römische Reich zerfiel (bei 
ber Thronbesteigung Habrians) in 45 Provinzen unb umfaßte ungefähr 
90 Mill. Einwohner, wovon etwa ein Drittel Sklaven waren. Sprachlich 
war ber griechische Osten unb ber romanische Westen 3) voneinanber getrennt. 
30 Legionen unb 350000 Mann römischer Bürger unb Hilfstruppen reichten 
hin, bie Grenzen zu sichern. 
Ein Welthanbel burchzog bas Reich, unb bie Bewegung bes Verkehrs 
war ungehemmt; ein unb bieselbe Münze (eine Golbmünze) galt in ben weiten 
Gebieten. Kunststraßen unb eine Reichspost (cursus vehicularius) unter einem 
Reichspostmeister in Rom (praefectus vehiculorum) verbanben bie Provinzen 
untereinanber unb mit ber Hauptftabt (vgl. S. 97). 
Das Kaisertum hob auch allmählich bie rechtliche Schranke zwischen ben 
Provinzen unb Italien auf4); inbem es (wie Habrian burch bas edictum per- 
petuum) bie Ergebnisse ber Rechtsprechung zusammenfassen liefe unb bie Magistrate 
an bie festgestellten Rechtsorbnungen band, legte es ben Grunb zu einem all¬ 
gemeinen, bie Erde umfassenben Recht5). 
1) Aelia Capitolina, doch trat bafür bald wieder der Name Jernsalem auf. — Im 
Saufe der Zeit wurde den Juden gestattet, einmal im Jahr, am Erinnerungstage der Zer¬ 
störung der Stadt durch Titus, den Tempelplatz zu besuchen und dort zu weinen. Diese 
Gedächtnisfeier wiederholt sich noch heute an der sogen. Klagemauer Jerusalems. 
2) In zahllosen Bildsäulen wurde Antinous dargestellt, dem Dionysos verwandt gedacht, 
das Antlitz geneigt, mit in die Stirne fallendem Lockenhaar, voll melancholischer Schönheit, 
die letzte ideale Schöpfung der griechischen Plastik. 
3) Spanien und Südgallien waren ganz, Afrika zum großen Teil romanisiert. — 
Beide Sprachen, die römische wie griechische, waren Weltsprachen und wurden beide von den 
Gebildeten jeder Provinz gesprochen. Die Sprache des amtlichen Verkehrs war selbst¬ 
verständlich auch im Osten das Latein. 
4) Doch erst Caracalla hat die volle Rechtsgleichheit hergestellt und allen freien Em- 
wohnern die Civität gegeben (212). 
5) Die Quellen des Rechts waren zunächst die Gesetze des Volkes und Senates, tu der
	        
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