XVI
stellung einer Monarchie, in der
die gesetzgebende wie vollziehende
Gewalt vom Herrscher ausgeht.
Der Versuch, den königlichen Titel
anzunehmen, ruft die Verschwö¬
rung des Brutus und Cassius
hervor.
44 15. März Ermordung Casars in
der Senatssitzung.
Errichtung des Kaisertums
durch Hctavian.
Antonius erregt durch seine Rede
bei der Leichenfeier Casars das Volk
und treibt dadurch die Verschwo-
renen aus Rom. Seinem Ehr-
geiz tritt Octavius, der Großneffe
Casars, sein Erbe und Adoptiv-
söhn (Cäsar Octavianus) ent-
gegen; dieser verbindet sich zuerst
mit dein Senat (Cicero) und treibt
Antonius aus Italien nach Gallien
zu Lepidus; der Widerstand des
Senates, der ihm das Konsulat
verweigert, bestimmt ihn darauf
zur Verbindung mit Antonius
und Lepidus.
43 2. Triumvirat; die Gegner
(auch Cicero) werden durch Pro-
skriptionen vernichtet.
42 Niederlagen des Cassius und Brn-
tus (t t) bei Philippi. Ende der
Republik. Aufteilung des Reichs.
Lepidus erhält Afrika. Octavian
den Westen, Antonius den Osten.
Lepidus wird durch Octavian
gestürzt. Antonius zerfällt durch
seine Hingabe an Kleopatra (und
Verstoßung der Octavia) mit Oc-
tavian.
31 2. Sept. Sieg Octavians
(Agrippas) bei Äctium über Kleo-
patra und Antonius.
30 |t Antonius u. Kleopatra. Ägyp¬
ten wird Provinz.
Principal Octavians.
Das Volk behält äußerlich die
gesetzgebende Gewalt und die Be-
amtenwahl; der Senat bleibt die
beratende Behörde und bekommt
einen Teil der Provinzen; aber
als Imperator hat Octavian
den ausschließlichen Oberbefehl über
die Heere, die nur in den kaiserl.
Provinzen stehen, und über die
Flotten; die Prätorianer sichern
das Kaisertum in Rom und Jta-
lien, die vigiles in Rom halten
die ösfentl. Ordnung in Rom auf-
reckt. Als Tribun ist Octavian
nicht nur persönlich unverletzlich,
Wessel, Lehrbuch der Geschichte, ni.
sondern übt auch den Rechtsschutz
für den gemeinen Mann; als P r o -
k o n s u l überwacht er -die Pro-
viuzen, als Pontisex Maxi-
mus die Staatsreligion, als di-
vus Augustus besitzt er religiöse
Weihe.
12-9
12—9
9 v. bis 9
n. Chr.
3. Kaisertum.
Augusteisches Ieitatter.
Verbindung Roms mit den Pro-
vinzen durch den Bau von Straßen
und die Errichtung einerStaatspost.
Regelung der Grenzen im
O. durch den Ausgleich mit den
Parthern. E u p h r a t gilt als
Grenze.
15 v. Chr. Unterwerfung der rätisch-vindelici-
schen und norischeu Völker durch
Tiberius und Drusus.
Unterwerfung der pannonischen
Völker durch Tiberius. Da die
möstschen Völker bereits unter-
worsen sind, so ist die Donau in
ihrem ganzen Laufe die Grenze
des römischen Reichs.
Züge des Drusus in Germanien
(Besuch der Nordseeküste; Anlegung
von Aliso an der Lippe; Zug bis
zur Saale und Elbe).
Herrschast der Römer in Germa-
nien. Der Zug des Tiberius gegen
den Markomannen Marobob in
Böhmen unterbleibt infolge bes
Aufstanbes ber pannonisch-balma-
tischen Völker (6—9 n. Chr.).
9 n. Chr. Erhebung der Germanen unter dem
Cheruskerfürsten Armin; Nieder-
läge des Varus im Teutoburger
Walde.
Züge des Germauicus in Germa-
nien. Herstellung der Ehre des
römischen Namens durch die Siege
über Armin. Der Rhein bleibt
die Grenze des röm. Reichs. —
Blüte der Litteratur und
K n n st.
Geschichtswerk des Livius; Elegien
des Tibnll und Properz, Oden des
Horaz, die SBucolica (eclogae), die
Georgica und die Äneis des Ver-
gil. — Das Pantheon. — Die neu-
attische Kunstschule (Torso vom Bel-
vedere, sarnesischer Herakles). —
Die Kaiserbilder (Augustus im
Vatikan; Tiberius im Lonvre);
die historische Reliefskulptur.
'Sittlicher Verfall.
i Zweifel an aller religiösen Über-
lieferung. Konsekration der Kaiser
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14—16
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