Zweite Periode der griechischen Geschichte. Sparta. 27
in Locri Epizephyrii und Charondas aus Catana ums Jahr 660, Pythagoras
in Crotou 540 v. Chr.); doch .erzeugten die großen Reichthümer schon früh
eine den Volksgeist erschlaffende Ueppigkeit.
§• II-
Sparta.
Das Volk war getheilt in dorische Spartiaten, welche herrschten,
inPeriöken, oder achäische Lacedämonier, freie Grundbesitzer undGe-
werbtreibende ohne Bürgerrecht, und in H e l o t e n, Staatssklaven. Ly -
curgus, Sohn des Königs Eunomus aus dem Geschlecht der Pro-
kliden, stellte ums Jahr 810 unter dem durch beständige Kriege ver-
wilderten Volke die alten dorischen Einrichtungen wieder her, die er
auf seinen großen Reisen, namentlich in Creta, kennen gelernt hatte,
und suchte zugleich durch neue Gesetze und durch eine strenge Erziehung
den Bürgern einen solchen Geist einzuflößen, daß sie sich mit Gut
und Blut dem Staate weihten. Nachdem die Spartaner diese Ver-
sassung angenommen hatten, verließ Lycurgus die Stadt, und starb
in freiwilliger Verbannung.
An der Spitze des Staats standen zwei Könige aus den Stämmen der
Eurhstheniden und Prokliden, welche als Anführer im Kriege beim Heere
unumschränkte Gewalt hatten, im Frieden aber als Oberpriester gewisse Opfer
und andere Ehrengeschäfte verrichteten und in der Gerusia den Vorsitz führten.
Die Gerusia bestand aus 28, wenigstens 60 Jahre alten Männern, welche
die Volksgemeinde wählte, und berieth alle Staatsangelegenheiten in der
Weise, daß die Volksversammlung (tUta) nur durch Ja oder Nein zu ent-
scheiden hatte. Diese wurde regelmäßig vom Könige in jedem Vollmonde
berufen und war mit einer Heerschau verbunden. Als beaufsichtigende Be-
Hörde standen der Gerusia die fünf Ephoren zur Seite, welche jeden Be-
amten und selbst die Könige vor ihren Richterstuhl ziehen konnten und später
fast die ganze Regierungsgewalt an sich rissen. Alle Spartiaten waren zu
öffentlichen Aemtern wahlfähig und nahmen an den Volksversammlungen
Theil. Das Land der zinspflichtigen Periöken (Nachkommen der überwundenen
Achäer) war in 30,000, das der Spartiaten in 9000 gleiche Theile getheilt;
letzteres wurde durch Heloten bebaut. Zur Beförderung des Gemcinsinns
und zur Verbannung alles Luxus waren gemeinsame Mahlzeiten (Syssitien)
angeordnet, zu denen jeder Spartiat einen Beitrag zahlte; der Besitz von
Gold und Silbergeld war verboten und dafür eisernes Geld eingeführt; ebenso
durfte kein Spartiat ins Ausland reisen und kein Fremder ohne bestimmte
Geschäfte in Sparta verweilen. Die Erziehung war Sache des Staats; die
Knaben wurden in ihrem siebenten Jahre in die Agelen eingereiht, unter
körperlichen Hebungen an Gehorsam und Entbehrungen gewöhnt, und geübt,
in wenig Worten viel zu sagen.
Die durch Lycurgs Gesetze gewonnene Kraft bewährte der Staat
in den beiden messenischen Kriegen. Im ersten Kriege (743—
724) belagerten und eroberten die Spartaner, nach gegenseitigen Plün-