Das Christenthum. 75
(comites, duces). Die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten hatte das
Konsistorium des Kaisers. Die Menge der Beamten veranlaßte eine Ver-
mehrung der Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer), welche fast unerschwing¬
lich wurden.
§• 43.
Das Christenthum.
Während des allgemeinen Elends unter den römischen Kaisern
Hatte sich die Lehre Jesu Christi immer weiter verbreitet. Schon
durch die Apostel waren in Klein-Asien, Griechenland und Italien
viele christliche Gemeinden gestiftet worden, die sich schnell vermehrten,
da überall die Glaubensfreudigkeit und Tugend der Christen Nach-
eiferung erweckte. Die grausamen Verfolgungen, welche sie unter
Nero (64), Trajan (107), Decius (249) und anderen Kaisern erdul-
beten, vermehrten die Zahl der Gläubigen, und das Blut jedes Mär-
tyrers rief neue, kräftigere Glaubenshelden hervor. Gallienus war
der erste Kaiser, welcher die Christen beschützte, und (Konstantin machte
das Christenthum zur Staatsreligion.
Die Gottesverehrung war anfangs fehr einfach; sie bestand int
Lesen der Bibel, Predigten, Gebeten, Liebesmahlen und dem Abend-
mahl. Die Diakonen hatten die Sorge für Arme und Kranke, Pres-
byter und Episkopen (Bischöfe) waren die Vorsteher der ganzen Ge-
meinde, und lehrten, wie jeder andere. Bald bildeten die Kirchen-
Beamten einen abgesonderten Stand (Klerus) mit verschiedenen Ab-
stufungen. Die kleineren Gemeinden fchlosfen sich an die größeren
Mutterstädte an. von denen sie ausgegangen waren und deren Bi-
fchöfe als Nachfolger der Apostel betrachtet wurden. Unter ihnen
waren die Metropolitane von Rom, Alexandrien und Antiochien am
angesehensten.
Durch Konstantin erhielt die Gottesverehrung ein größeres Ge-
prange; der Klerus bekam Güterbesitz, eigene Gerichtsbarkeit und Ein-
fluß auf die Staatsangelegenheiten. Zugleich wurden die Streitig-
feiten über die Lehre, besonders über die Natur Christi, mit immer
größerer Heftigkeit geführt. Auf der Kirchenverfammlung zu Nicäa
(325) wurde die Lehre des Arms (Christus sei ein Geschöpf Gottes,
alfo nicht gleichen, sondern nur ähnlichen Wesens mit dem Vater)
als ketzerisch verdammt: sie verbreitete sich aber unter den Vandalen,
Gothen und Burgundern (s. §. 63).
Im fünften Jahrhundert wurde das Ansehen der Bischöfe, die
nun allein noch auf den Synoden stimmten, immer größer; unter
ben fünf Patriarchen waren bie zu Constantinopel unb Rom bie
mächtigsten. Der Gottesdienst würbe prunkvoller; Altäre. Weihrauch
unb pomphafte Feierlichkeiten würben aus bem Heibenthum aufge¬
nommen. In bieser Zeit würbe auch bie Verehrung ber Märtyrer
unb Heiligen allgemein (Reliquien unb Wallfahrten), so wie bie An¬
rufung ber Heiligen (ber Apostel, der Jungfrau Maria tc.) zur Für¬
bitte bei Gott.