8
Hauses wurde ein außerordentlicher Gerichtshof eingesetzt. Durch
ihn wurde der König als Tyrann, Verräter, Mörder und Landes-
seind zum Tode verurteilt. Am 30. Januar 1649 erlitt er vor
hpm Kcklnss^Whitehall durch das Beil des Henkers den Tod,
t wahrhaft königlicher Hoheit entgegenging.
§ 2. 1. Die Republik unter dem Parlament (1649—1653).
a) Neuordnimg. Das Königtum und das Oberhaus des Par-
laments wurden für abgeschafft erklärt. Das Unterhaus („das
Parlament von England") hatte die gesetzgebende Gewalt, ein
Staatsrat von jährlich gewählten Mitgliedern, dessen Seele
Cromwell war, hatte die ausübende Gewalt. Die junge Republik
behauptete sich siegreich im Kampfe gegen innere und äußere Feinde.
b) Der Bürgerkrieg in Irland und Schottland. Kaum erscholl
die Kunde von Karls Hinrichtung, als die Iren sich für seinen
Sohn Karl II. erhoben. Bald entbrannte in Irland ein furcht¬
barer, bei dem Gegensatze der Religion und der Abstammung mit
grenzenloser Erbitterung geführter Krieg. Doch Cromwell schlug
mit eiserner Faust den Ausstand zu Boden (1649—1650), und sein
Schwiegersohn Jreton (spr. Elreton) setzte das blutige Werk der
Unterdrückung sort. Von Irland wandte sich Cromwell nach
Schottland, wohin Karl auf den Ruf der Schotten aus Holland
gekommen war. Er besiegte die Schotten bei D n n b a r (spr.
Dö'nbar, 1650 am 3. September), und als Karl einen Einfall in
England wagte, rieb er seine Truppen in der Schlacht bei Wor-
c est er (spr. Unstet, 1651 am 3. September) vollständig auf. Karl
entkam unter mannigfachen Abenteuern und Gefahren nach der
Normandie. Um den inneren Frieden in England herzustellen,
wurde eine allgemeine Amnestie erlassen (1652).
c) Der Seekrieg mit Holland. Die Regierung der Republik
entwickelte zugleich mit der Landmacht auch ihre Seemacht in
großartiger Weise. Cromwell trug der Schwesterrepublik Holland
ein Bündnis an, um eine Vereinigung der beiden bedeutendsten
Seemächte zustande zu bringen und dem Prätendenten Karl die
Unterstützung der ihm verwandten Oranier zu entziehen. Da aber
Holland seine Anträge ablehnte, erließ das Parlament, um dem
holländischen Handel einen empfindlichen Stoß zu versetzen, die
Schiffahrtsakte (1651). Diese untersagte fremden Schiffen,
B. Die Hcpublif (W9—1660)-