— 195 —
unter Regierungspräsidenten, die Regierungsbezirke in Kreise ein-
geteilt, die von einem Landrat verwaltet wurden. Die Einrichtung
der preußischen Verwaltung in den neu erworbenen Gebieten wurde
durch pflichteifrige und arbeitssrendige Männer (Oberpräsident
Vincke in Westfalen) schnell und leicht vollzogen. Die Finanzen
des Staates, der durch die Kriege in große Schulden geraten
war, wurden geregelt. Um die Steuerkrast der durch die letzten
Jahre schwer heimgesuchten Bevölkerung zu schonen, übertrug
Friedrich Wilhelm III. seine Krondomänen dem Staate und
behielt sich nur von deren Einkünften eine bestimmte Summe all-
jährlich vor.
Am folgenreichsten war die Steuer- und Zollresorm. Die
zahlreichen im Jnlande bestehenden Zölle/ die den Handel und
Verkehr lähmten, wurden aufgehoben und dem Auslande gegenüber
mäßige Grenzzölle^ eingeführt; diese schützten das einheimische
Gewerbe, namentlich die ausblühende Baumwollen- und Seiden-
Industrie, gegen die englische Konkurrenz, die seit der Aufhebung
der Kontinentalsperre mit ihren Waren das Festland überschwemmte.
Um dem Verkehre mit den deutschen Nachbarländern freie Bahn
zu schaffen und die Grenzbewachung zu vereinfachen, bemühten sich
die preußischen Finanzminister von Motz und Maaßen, die
Regierungen der angrenzenden deutschen Staaten zu einer Zoll-
Vereinigung zubewegen. Nur widerstrebend schlössen nach und nach
die meisten von ihnen sich dem preußischen Zollsysteme an. Aus
manche konnte Preußen einen Druck ausüben, indem es auf die
das preußische Zollgebiet passierenden Waren einen hohen Durch-
gangszoll legte; allen aber bot es unter eigenen Opfern große
Vorteile, da es im eigenen Lande und in den angeschlossenen Ländern
für den Bau von Landstraßen und die Erleichterung des Verkehres
auf den Wasserstraßen in umfassendem Maße sorgte, sowie bei der
Verteilung der Zolleinnahmen, zum großen Nutzen für die ver-
hältnismäßig wenig Handel treibenden kleineren Staaten, die Kopfzahl
1 Die an den Stadttoren erhobene Accise fiel für alle Waren (außer
Tabak und geistigen Getränken) weg. Dafür wurde in den Städten eine
Mahl- und Schlachtsteuer oder — wie auch auf dein Lande die Klassen¬
steuer eingeführt.
2 Durchschnittlich 10 % des Wertes bei ausländischen Fabrikaten (Schutz-
zoll), 20 % bei Kolonialwaren (Finanzzoll).
13*