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Griechenland bis zu den Perserkriegen.
oder verkaufen, da sie als Staatseigentum angesehen wurden.
Ihre Zahl, die sich nach der Unterwerfung Messeniens noch der-
mehrte, war ganz erheblich größer als die der Periöken.
Da die Herrschaft der Spartiaten auf der gewaltsamen Unter-
drückung der Menge von Leibeigenen aufgebaut war, so über-
wachten die staatlichen Behörden sie mit Argwohn. Deshalb war
ein regelmäßiger Polizeidienst junger Spartiaten, die Krhpteka
(von xpwrao, ich verberge), eingerichtet, um die Heloten zu be-
aufsichtigen. Zu Zeiten, wo diese zur Empörung geneigt schienen,
wurden viele von Staats wegen rücksichtslos aus dem Wege
geräumt. In den Krieg folgten die Heloten den schwerbewaffneten
Spartiaten als Waffen- und Troßknechte.
b) Die Verfassung des spartanischen Staates war trotz der
Beibehaltung des Königtums eine aristokratische. Es regierten
nebeneinander zwei Könige im Staate. ""Von den königlichen
Familien, die ^ihr Geschlecht auf Herakles zurückführten, hieß die
eine die Agiaden, die andrere die Eurypontiden. Wie dieses
seltsame Doppelkönigtum entstand, ist unbekannt. Die Königs-
I würde war erblich, aber ihre Macht außerordentlich beschränkt.
In historischer^elt hatten die Könige außer gewissen Ehrenrechten
Hauptsächlich nur den Oberbejehl im Kriege. Später wurden
sie noch durch einen Kriegsrat beschränkt, und auch andere Spar-
taner wurden mit der Heeresleitung betraut.
Die Staatsverwaltung lag anfangs in den Händen der Ge¬
rusia (Rat der Alten), die aus 2g.. mindestens 60 Jahre alten
Spartiaten bestand. Da auch die beiden Könige in der Gerusia Sitz
und Stimme hatten, zählte der Rat 30 Mitalieder. Die Geronten
(Alten) wurden von der Volksversammlung der Spartiaten auf
Lebenszeit gewählt. Der Rat hatte stets die Gesetze vorzu-
beraten, die der Volksversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt
wurden, und übte die Gerichtsbarkeit über schwere Verbrechen.
Die Leitung der Staatsgeschaste dagegen ging später von der Ge-
rusia an die Ephoren über.
Die Volksversammlung, zu der jeder^30^Jahre alte Spar-
tiate Zutritt hatte, ^wählte die Behörden und entschied über
Krieg und Frieden sowie über die Annahme der von der
Gerusia gemachten Gesetzesvorschläge. Die Abstimmung geschah