Full text: Das Altertum bis zur römischen Kaiserzeit (Bd. 1)

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Griechenland bis zu den Perserkriegen. 
oder verkaufen, da sie als Staatseigentum angesehen wurden. 
Ihre Zahl, die sich nach der Unterwerfung Messeniens noch der- 
mehrte, war ganz erheblich größer als die der Periöken. 
Da die Herrschaft der Spartiaten auf der gewaltsamen Unter- 
drückung der Menge von Leibeigenen aufgebaut war, so über- 
wachten die staatlichen Behörden sie mit Argwohn. Deshalb war 
ein regelmäßiger Polizeidienst junger Spartiaten, die Krhpteka 
(von xpwrao, ich verberge), eingerichtet, um die Heloten zu be- 
aufsichtigen. Zu Zeiten, wo diese zur Empörung geneigt schienen, 
wurden viele von Staats wegen rücksichtslos aus dem Wege 
geräumt. In den Krieg folgten die Heloten den schwerbewaffneten 
Spartiaten als Waffen- und Troßknechte. 
b) Die Verfassung des spartanischen Staates war trotz der 
Beibehaltung des Königtums eine aristokratische. Es regierten 
nebeneinander zwei Könige im Staate. ""Von den königlichen 
Familien, die ^ihr Geschlecht auf Herakles zurückführten, hieß die 
eine die Agiaden, die andrere die Eurypontiden. Wie dieses 
seltsame Doppelkönigtum entstand, ist unbekannt. Die Königs- 
I würde war erblich, aber ihre Macht außerordentlich beschränkt. 
In historischer^elt hatten die Könige außer gewissen Ehrenrechten 
Hauptsächlich nur den Oberbejehl im Kriege. Später wurden 
sie noch durch einen Kriegsrat beschränkt, und auch andere Spar- 
taner wurden mit der Heeresleitung betraut. 
Die Staatsverwaltung lag anfangs in den Händen der Ge¬ 
rusia (Rat der Alten), die aus 2g.. mindestens 60 Jahre alten 
Spartiaten bestand. Da auch die beiden Könige in der Gerusia Sitz 
und Stimme hatten, zählte der Rat 30 Mitalieder. Die Geronten 
(Alten) wurden von der Volksversammlung der Spartiaten auf 
Lebenszeit gewählt. Der Rat hatte stets die Gesetze vorzu- 
beraten, die der Volksversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt 
wurden, und übte die Gerichtsbarkeit über schwere Verbrechen. 
Die Leitung der Staatsgeschaste dagegen ging später von der Ge- 
rusia an die Ephoren über. 
Die Volksversammlung, zu der jeder^30^Jahre alte Spar- 
tiate Zutritt hatte, ^wählte die Behörden und entschied über 
Krieg und Frieden sowie über die Annahme der von der 
Gerusia gemachten Gesetzesvorschläge. Die Abstimmung geschah
	        
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