Full text: Das Altertum (Bd. 1)

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3. Die Joner betrachteten sich als Ureinwohner des Landes oder 
Antochthonen. 
In der geschichtlichen Zeit sind Athen und Sparta die wichtigsten 
Staaten Griechenlands. 
§ 6. / In der ältesten Zeit herrschten in Attila in den verschiedenen 
Landesteilen Könige, bis die einzelnen Gemeinden, angeblich durch The- 
feus. zu einem Staate verbunden wurden. Nach dem Tode des Königs 
Kodrus, welcher sich, wie die Sage berichtet, bei einem Einfalle der 
Dorer freiwillig dem Tode preisgab (1068 ?), stellten die Eupatriden, 
d. h. der Adel, den Königen gewöhnlich einen obersten Berwaltungs- 
beamteu (aqimv) und einen Feldobersten (jtoltfiaQyoq) zur Seite. 
Endlich hörte das Königtum ganz auf, und man wählte neun jährlich 
wechselnde Archouten. Der erste dieser neun Archonten, welcher vor- 
zugsweise den Titel'Archöt: führte, hatte die Aufsicht über die Staats- 
lasse und saß zu Gericht bei Streitigkeiten über Erbschaften. Der zweite, 
welcher die Staatsopfer besorgte und über Vergehen gegen die Religion 
richtete, hieß Basilens oder König, weil dieser Name mit gewissen 
Opfergebräuchen eng verbunden war: auch seine Gattin (ßaölXiööa) 
besorgte gewisse Opferverrichtungen. Der dritte, Polemarchos ge- 
nannt, führte in der Schlacht den rechten Flügel, erscheint aber nach 
der Schlacht bei Marathon (490) nicht mehr unter den Heerführern. 
Er hatte die Familienrechte der Beisassen oder Metöken und der Fremden 
in der nämlichen Weise zu schützen, wie der erste Archon die der Bürger. 
Die sechs übrigen Archonten hießen Thesmotheten' sie waren Nor- 
sitzer bei verschiedenen Gerichten und besorgten die Aufzeichnung der 
Gesetze. 
\ Drakou (c._621). Die neue Ordnung der Verhältnisse befriedigte 
nur die Eupatriden: die unteren Stände, von jeoer Teilnahme an der 
Rechtssprechung ausgeschlossen und bedrückt von den adeligen Großgrund- 
besitzern, denen sie verschuldet waren, litten namentlich durch die will- 
kürliche Deutung des ungeschriebenen Gewohnheitsrechtes. Daher wurde 
der Archon Drakon beauftragt, ein für alle Stände gültiges Ttrafrecht 
schriftlich abzufassen. Aber seine Strafgesetze waren so streng, daß er 
sogar auf geringe Vergehen, wie das Stehlen von Garten- und Feld- 
fruchten, die Todesstrafe setzte. Die Wünsche des Volkes wurden durch 
diese Gesetzgebung nicht befriedigt. 
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