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3. Die Joner betrachteten sich als Ureinwohner des Landes oder
Antochthonen.
In der geschichtlichen Zeit sind Athen und Sparta die wichtigsten
Staaten Griechenlands.
§ 6. / In der ältesten Zeit herrschten in Attila in den verschiedenen
Landesteilen Könige, bis die einzelnen Gemeinden, angeblich durch The-
feus. zu einem Staate verbunden wurden. Nach dem Tode des Königs
Kodrus, welcher sich, wie die Sage berichtet, bei einem Einfalle der
Dorer freiwillig dem Tode preisgab (1068 ?), stellten die Eupatriden,
d. h. der Adel, den Königen gewöhnlich einen obersten Berwaltungs-
beamteu (aqimv) und einen Feldobersten (jtoltfiaQyoq) zur Seite.
Endlich hörte das Königtum ganz auf, und man wählte neun jährlich
wechselnde Archouten. Der erste dieser neun Archonten, welcher vor-
zugsweise den Titel'Archöt: führte, hatte die Aufsicht über die Staats-
lasse und saß zu Gericht bei Streitigkeiten über Erbschaften. Der zweite,
welcher die Staatsopfer besorgte und über Vergehen gegen die Religion
richtete, hieß Basilens oder König, weil dieser Name mit gewissen
Opfergebräuchen eng verbunden war: auch seine Gattin (ßaölXiööa)
besorgte gewisse Opferverrichtungen. Der dritte, Polemarchos ge-
nannt, führte in der Schlacht den rechten Flügel, erscheint aber nach
der Schlacht bei Marathon (490) nicht mehr unter den Heerführern.
Er hatte die Familienrechte der Beisassen oder Metöken und der Fremden
in der nämlichen Weise zu schützen, wie der erste Archon die der Bürger.
Die sechs übrigen Archonten hießen Thesmotheten' sie waren Nor-
sitzer bei verschiedenen Gerichten und besorgten die Aufzeichnung der
Gesetze.
\ Drakou (c._621). Die neue Ordnung der Verhältnisse befriedigte
nur die Eupatriden: die unteren Stände, von jeoer Teilnahme an der
Rechtssprechung ausgeschlossen und bedrückt von den adeligen Großgrund-
besitzern, denen sie verschuldet waren, litten namentlich durch die will-
kürliche Deutung des ungeschriebenen Gewohnheitsrechtes. Daher wurde
der Archon Drakon beauftragt, ein für alle Stände gültiges Ttrafrecht
schriftlich abzufassen. Aber seine Strafgesetze waren so streng, daß er
sogar auf geringe Vergehen, wie das Stehlen von Garten- und Feld-
fruchten, die Todesstrafe setzte. Die Wünsche des Volkes wurden durch
diese Gesetzgebung nicht befriedigt.
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