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von den Franzosen unter Bonaparte genommen, ging aber später an
die Engländer verloren.
2. Die Templer. Dieser Orden entstand aus einem Bunde von
neun französischen Rittern, welche sich nach dem Muster der Johanniter
zu einem klösterlichen Vereine verbanden. König Balduin II. räumte
ihnen einen Teil seines Palastes ein, welcher nahe bei der Stelle des
früheren Salomonischen Tempels lag, und daher erhielten sie den Namen
fratres militiae templi, Tempelherren oder Templer. Um 1128
nahmen sie eine vom hl. Bernhard von Clairvaux entworfene Regel an.
erhielten vom Papst die Bestätigung, stellten sich unter einen Großmeister
und wählten als Ordenstracht einen weißleinenen Mantel mit geradem,
rotem Kreuze. Der Orden gelangte wegen seiner Erfolge im Kampfe
mit den Ungläubigen bald zur Blüte, und Könige und Fürsten be-
eiferten sich, ihn mit Vorrechten und Gütern auszustatten. Räch dem
Verluste Akkons zog sich der Orden auf die reichen Ordensgüter nach
Frankreich, Spanien und Deutschland zurück und führte hier ein müßiges
Gebert. Aber bald reizte der Reichtum des Ordens den französischen
König Philipp IV. den Schönen, die Güter desselben einzuziehen.
Der unter französischem Einflüsse stehende Papst Clemens V. sprach
auf dem Konzil zu Vieune 1312 die Aufhebung des Ordens aus
(vgl S. 192).
Deutschland unter Lothar dem Sachsen, 1125—1137.
§ 69. Bei Heinrichs V. Tode machte sich besonders sein Schwester-
lohn. Herzog Friedrich von Schwaben (s. S. 97 n. 116), Hoffnung
auf die Radifolge. Aber die geistliche Partei, welche die durch das Wormser
Konkordat dem Könige gemachten Bewilligungen rückgängig zu machen
suchte, wollte das Reich nicht an den mächtigen Hohenstaufen kommen
lassen, von dessen selbstherrischem Wesen man eine Gefahr für die Unab-
hängigkeit der Kirche fürchtete; auch wollte man jeden Gedanken an die
Erblichkeit der Krone ausschließen. Daher lenkte der Erzbischos Adalbert
von Mainz die Stimmen der Wähler, welche sich als Vertreter der vier
Hauptstämme, der Franken, Sachsen. Schwaben und Bayern, zu Mainz
versammelt hatten, in einer stürmischen Wahlversammlung aus Lothar
von Supplinburg, Herzog von Sachsen, und hielt so den Grundsatz
des Wahlreiches ausreckt.
Lothar war unter Heinrich V. ein Anhänger der kirchlichen Partei
gewesen. Von dieser erhoben und durch eigene fromme Überzeugung
bestimmt, soll er sich anfangs dazu verstanden haben, sich jeden Einflusses
auf die Bischofswahlen zu enthalten; ja, er erließ sogar den Btschösen
Stein, Lehrbuch der Geschichte f. ob. Kl. II. 8