Full text: Das Altertum bis zum Tode des Augustus (Bd. 1)

Dritte Periode. 
Horn unter den Kaisern. 
30 v. Chr. bis 476 (480) n. Chr. 
Cäsar Oetavianus Augustus, 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. 
§ 98. (5. Julius Cäsar Octavianus verfolgte mehr auf Um- 
wegen als durch gewaltsame Maßregeln sein Ziel, die monarchische Macht 
immer unumschränkter zu machen. Allmählich vereinigte er die wichtigsten 
Würden und Ämter der Republik in seiner Person. Er erhielt den 
Titel Imperator, welcher seinem Namen vorgesetzt wurde (29), wurde 
Censor (28), Tribun (23), Konsul auf Lebenszeit (19) und nach dem 
Tode des Lepidus Pontifex maximus (12). Im I. 28 erhielt er 
den Titel Princeps (senatus) und im I. 27 wurde er vom Senate 
mit dem Titel Augustus begrüßt, den auch seine Nachfolger annahmen. 
Veränderungen in der Verfassung. 1. Die Zahl der Senats- 
Mitglieder wurde auf 600 festgesetzt, und für sie galt ein Census von 
1 200000 Sesterzien. Der Senat wurde jeden Monat zweimal 
berufen, die ihm zur Entscheidung vorzulegenden Fragen vorher im kaiser¬ 
lichen Rat, dem Consistorium principis, erwogen. Unter dem 
Prinzipat des Augustus galt der Senat neben dem Princeps noch als 
Teilhaber der Regierungsgewalt. 2. Neben den früheren Magistraten 
nahmen jetzt der Praefectus urbi, der Stadtkommandant, der 
Praefectus praetorio, der Befehlshaber der kaiserlichen Leib- 
garde, und ber Praefectus annönae, welcher für die Getreide- 
zufuhr und die Kornspenden zu sorgen hatte, eine hervorragende Stellung 
ein. Für die wichtigeres Ämter bezeichnete der Kaiser die Kandidaten. 
3. Die Grenzen des Reiches wurden fortan durch stehende Heere 
gesichert, welche meistens an wichtigen Verkehrsstraßen ober an Flüssen 
ihre Standlager hatten. Die Person des Fürsten wurde durch eine aus 
: 9 Kohorten von je 1000 Mann bestehende Leibwache beschützt. In
	        
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