Dritte Periode.
Horn unter den Kaisern.
30 v. Chr. bis 476 (480) n. Chr.
Cäsar Oetavianus Augustus, 30 v. Chr. bis 14 n. Chr.
§ 98. (5. Julius Cäsar Octavianus verfolgte mehr auf Um-
wegen als durch gewaltsame Maßregeln sein Ziel, die monarchische Macht
immer unumschränkter zu machen. Allmählich vereinigte er die wichtigsten
Würden und Ämter der Republik in seiner Person. Er erhielt den
Titel Imperator, welcher seinem Namen vorgesetzt wurde (29), wurde
Censor (28), Tribun (23), Konsul auf Lebenszeit (19) und nach dem
Tode des Lepidus Pontifex maximus (12). Im I. 28 erhielt er
den Titel Princeps (senatus) und im I. 27 wurde er vom Senate
mit dem Titel Augustus begrüßt, den auch seine Nachfolger annahmen.
Veränderungen in der Verfassung. 1. Die Zahl der Senats-
Mitglieder wurde auf 600 festgesetzt, und für sie galt ein Census von
1 200000 Sesterzien. Der Senat wurde jeden Monat zweimal
berufen, die ihm zur Entscheidung vorzulegenden Fragen vorher im kaiser¬
lichen Rat, dem Consistorium principis, erwogen. Unter dem
Prinzipat des Augustus galt der Senat neben dem Princeps noch als
Teilhaber der Regierungsgewalt. 2. Neben den früheren Magistraten
nahmen jetzt der Praefectus urbi, der Stadtkommandant, der
Praefectus praetorio, der Befehlshaber der kaiserlichen Leib-
garde, und ber Praefectus annönae, welcher für die Getreide-
zufuhr und die Kornspenden zu sorgen hatte, eine hervorragende Stellung
ein. Für die wichtigeres Ämter bezeichnete der Kaiser die Kandidaten.
3. Die Grenzen des Reiches wurden fortan durch stehende Heere
gesichert, welche meistens an wichtigen Verkehrsstraßen ober an Flüssen
ihre Standlager hatten. Die Person des Fürsten wurde durch eine aus
: 9 Kohorten von je 1000 Mann bestehende Leibwache beschützt. In