Full text: Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart (Bd. 3)

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1. Das Heerwesen. Auch im Frieden war des Königs erste 
Sorge der Hebung des Heerwesens zugewandt. Mit der Zunahme 
der Staatseinkünfte vermehrte er das Heer bis auf 200 000 Mann. 
Durch Gründung einer Militärakademie (1765) sorgte er für eine bessere 
Ausbildung des größtenteils aus dem Adel entnommenen Offizierstandes. 
Das Heer selbst wurde durch Werbung teils aus Inländern, teils aus 
Ausländern gebildet. 
2. Volks- und Staatswirtschaft. Die Ertragfähigkeit seiner 
Länder hob der König durch Belebung des Ackerbaues, der Gewerbe und 
des Handels, wobei er die Eigentümlichkeiten der einzelnen Landesteile weise 
beachtete. In Cleve sorgte er für Anpflanzung von Waldungen, in dem 
dünn bevölkerten Pommern für Gründung von Dörfern; in Schlesien hob 
er die Leinenspinnerei, in Brandenburg die Tuchweberei, und in Berlin 
legte er eine Porzellanfabrik nach dem Vorbilde von Meißen an. Durch 
Urbarmachung der Brüche an der Oder, Warthe und Netze und Heran- 
ziehuug fremder Ansiedler schuf er fruchtbares Acker- und Wiesenland. 
Zu Gunsten der Rittergutsbesitzer rief er in Schlesien eine landschaftliche 
Kreditbank ins Leben, welche bald auch in Preußen und Pommern einge- 
richtet wurde. Seine Fürsorge für den Grundbesitz des Adels hinderte 
ihn. die Leibeigenschaft der Bauern aufzugeben. Den Handelsverkehr 
beförderte er durch Anlage des plauenschen, Finow- und Bromberger 
Kanals und durch die Gründung des Hafens Swinemünde. Auch die 
Seehaudluugs-Gesellschaft und die Bank dienten zur Erleichterung 
des Handels. In den Grundsätzen des damaligen Merkantilsystems 
befangen, suchte er durch mancherlei Warenverbote und Handelssperren 
den Wohlstand zu heben, während er durch eine nicht nur auf die wichtigsten 
Lebensmittel, sondern auch auf die meisten Luxusgegenstände ausgedehnte 
und von französischen Beamten eingetriebene Steuer (Regie) und durch 
die Einführung eines Tabak-, Kaffee- und Salz-Monopols die in den 
vielen Kriegen erschöpfte Staatskasse wieder füllte. 
3. Die Rechtspflege wurde durch die Abschaffung der Folter und 
den vom Großkanzler Cocceji ausgearbeiteten Codex Fridericianus 
(1746), mehr aber noch durch die Sammlung des preußischen Land- 
rechts verbessert, welche auf Anregung des Königs von Carmer aus- 
gearbeitet und 1794 vollständig veröffentlicht wurde. Wenngleich damals 
der Grundsatz von der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von der fürst- 
lichen Macht noch keine Gültigkeit hatte, so griff der König doch selten 
in den Rechtsgang eigenmächtig ein.
	        
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