Full text: Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (Teil 5)

Die Hauptereignisse der römischen Äaiserzeit 
Während bei Beginn der christlichen Zeitrechnung römisches Imperium 
und römisch-griechische Bildung fast an allen Küsten des Mittelländischen 
Meeres herrschten, traten gleich in den ersten vier Jahrhunderten nach Christi 
Geburt, der Zeit des sinkenden Altertums, tiefgreifende Änderungen ein. 
Die Gebirgsschranke, die Süd- und Mitteleuropa voneinander trennt, wurde 
durch den Verkehr überwunden und der römisch-griechischen Kultur der Zu¬ 
tritt eröffnet. Dadurch traten auch die Germanen in diese Kulturwelt 
ein. Zugleich aber erfuhr die antike Kultur eine Umwandlung durch das 
Christentum, das trotz aller Verfolgungen und trotz der rechtlosen Stellung, 
die seine Gemeinden im Staate einnahmen, sich allmählich über das ganze 
Reichsgebiet ausbreitete und schließlich auch die Barbaren gewann. 
A. Römer und Germanen in den beiden ersten Jahr- 
Hunderten nach Christi Geburt. Anfänge des Christentums. 
1. Das Römische Kaiserreich. 
§ 1. Das Julisch-Claudische Herrscherhaus (30 v. Chr. bis 68 n. Chr.). 
Als C. Julius Cäsar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein Octamanus 
gab, auf sein außerordentliches Imperium verzichten und dem Gemein- (f"d^ms 
wesen seine Freiheit zurückgeben zu wollen, übertrugen ihm Volk und 14 «• Chr.). 
Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl 
über das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in 
denen ein Heer stand, ausgenommen Afrika, sowie den Titel „Augustus", 
„der Erhabene", „der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde 
er zum Konsul erwählt, alljährlich zum Tribunen, womit ihm die tribu- 
nizische Sacrosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er 
Mitglied der obersten Priesterkollegien. 
Dem Senate blieb die Verfügung über die Staatskasse (das Ära-Senat, 
rium) und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er hatte an 
der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung noch immer 
einen wesentlichen Anteil. Das Volk übte das Recht aus, die Beamten Von. 
zu wählen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis 
Tiber ins auch diesen letzten Rest feiner politischen Befugnisse an den Senat 
übertrug. Die Reihenfolge der Ämter blieb erhalten, nur waren alle 
Beamten dem Kaiser untergeordnet, der auch die Zensur übernahm.
	        
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