§ 88. 89.
England. — Italien.
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genet (1154-1189), der zugleich mehr als die Hälfte Frankreichs (die
Normandie und Bretagne, Anjou und Maine, Poiton, Gnienne und Gas-
cogne) besaß. Ihm folgten seine Söhne Richard Löwenherz (1189—1199),
der Held des dritten Kreuzzuges (vgl. § 57 und 58), und Johann ohne
Land (1199—1216), der sich der Lehnshoheit des Papstes Innozenz III.
unterwerfen (§ 59) und den englischen Großen 1215 die Magna Charta
libertatum, die Grundlage der parlamentarischen Verfassung Englands,
bewilligen mußte. Seitdem alsdann sein Enkel EduardI. (1272—1307)
Wales erobert hatte, wurde „Prinz von Wales" der Titel des Thronfolgers.
Damals begann die Einwanderung in Irland; doch gelang die Unter-
werfung der Insel ebensowenig wie diejenige Schottlands, wo in der
Mitte des 14. Jahrhunderts das Haus Stuart zur Herrschaft gelaugte.
Eduard I. darf als Begründer des englischen Unterhauses gelten, da er
zuerst auch die Vertreter der Grafschaften und Städte neben Adel und
Klerus zu einem Parlament zusammeuberief. Unter seinem Enkel
Eduard III. vollzog sich die Trennung des Parlaments in Ober- und
Unterhaus; zugleich gelangte die Selbstverwaltung der Grafschaften und
Gemeinden zur Durchführung. Die Versuche einer absolutistischen Re-
gierung führten die Absetzung seines Enkels Richard II. herbei (1399).
Die Regierung Heinrichs IV. (1399-1413), mit dem hierauf die L°nc°st-r
nach dem Herzogtum Lancaster genannte Nebenlinie des Hauses Planta-
genet den Thron bestieg, war von inneren Fehden erfüllt. Sein Sohn
Heinrich V. (1413—1422) führte durch den Sieg bei Azincourt Englands
Übergewicht über Frankreich auf seinen Höhepunkt. Unter seinem Sohne
Heinrich VI. (1422—1461) kam der langwierige Bürgerkrieg zwischen den
Parteien der Roten und der Weißen Rose, den Häusern Lancaster
und York, zum Ausbruch. Nachdem sich das Haus York 24 Jahre lang
(1461—1485) auf dem Throne behauptet hatte, wurde fein letzter Sproß,
der grausame Richard III. (1483-1485), von Heinrich (VII.) Tudor
gestürzt, der, selbst ein Sprößling des Hauses Lancaster, durch seine Heirat
mit einer York die Ansprüche beider Häuser vereinigte.
§ 89. Italien. Nach dem Ausgange der Hohenstaufen (vgl. § 65 ZersMte-
und 74) bildeten sich in Italien zahlreiche kleinere und größere Staats- 3tra5s.
wesen. In Oberitalien kam der Westen der Lombardei in den Besitz
der Herzöge von Savoyen und Piemout, während im östlichen Teile
die Herzöge von Mailand herrschten; die ehemalige Mark Verona und
Friaul brachte Venedig an sich. In Mittelitalien stellten die Päpste den
während ihres „babylonischen Exils" durch innere Wirren (Cola di Rienzi)
schwer zerrütteten Kirchenstaat wieder Her. Die nördliche Hälfte von Tos-
kauet gehörte der Stadt Florenz, die südliche Siena. Die lignrische
Küste beherrschte Genua, und den Süden der Halbinsel bildeten die
beiden Königreiche Neapel und Sizilien.
Die Verfassungen dieser Gebiete waren sehr verschieden. Während in
Savoyen eine alte Dynastie herrschte, brachte in Mailand die Kondottieren-Mailand.