Full text: Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 (Teil 6)

§ 6. 7 Die letzten Stuarts. — Wilhelm III., Maria, Königin Anna. 19 
miteinander verbunden, der gegenüber Jakobs Versuche, mit französischer 
Hilfe und gestützt auf eine Erhebung der von ihm aufgestachelten und 
geführten Iren den Thron wiederzuerlangen, erfolglos blieben. Am 
Boynefluß (unweit Dublin) wurde das französische Landungsheer, bei 
dem Vorgebirge La Hogue [an der Küste der Normandie) die Flotte 
völlig geschlagen (1692, vgl. § 13). Jakob starb (1701) in St. Germain 
als Schützling Ludwigs XIV. Auch ein späterer Versuch von Jakobs 
Sohn Jakob (III ), durch eine Landung in Schottland die englische Krone 
wieder an sich zu reißen, scheiterte (1717), und ebenso der seines Enkels, 
des „Prätendenten" Karl Eduard, der bei Cullodeu (in Schottland, 
1746) geschlagen wurde. 1807 erlosch das Haus Stuart im Mannesstamme 
mit Heinrich, dem „Kardinal von Jork". 
§7. Wilhelm III. (1688—1702) und Maria; die Königin Anna. 
Ein vom Könige nicht berufenes und darum als „Konvention" bezeichnetes 
Parlament erklärte, Jakob habe abgedankt, da er das Reich verlassen habe, 
und übertrug die Krone an Wilhelm und Maria mit der Bestimmung, Die Thron- 
daß ihnen Anna, die jüngere, gleichfalls protestantische Tochter Jakobs, fol9e' 
folgen solle, wenn sie ohne Erben sterben würden, daß die katholischen 
Stuarts dagegen für alle Zeiten von der Thronfolge auszuschließen seien. 
Eine gleiche Erklärung erließ das schottische Parlament. 
Bei der Übernahme der Regierung bestätigte Wilhelm III. in der Pariamen. 
Bill of rights dem Parlamente seine Rechte und gab damit England die ^fum. 
Verfassung, die durch das Übergewicht des Parlaments im öffentlichen 
Leben gekennzeichnet wird. Das bisher in Geltung gewesene Dispensations- 
recht der Krone, d. h. das Recht des Königs, Ausnahmen von den vom 
Parlament erlassenen Gesetzen zuzulassen, wurde aufgehoben und den 
Parlamentsgesetzen allgemein-verbindliche Kraft verliehen. Dem Könige 
wurde das Verfügungsrecht über die Staatseinnahmen entzogen und dafür 
eine feste, vom Staatshaushalt getrennte „Zivilliste" bewilligt; die Ent- 
scheiduug über die Verwendung der Staatseinnahmen steht seitdem dem 
Parlament auf dem Wege der Gesetzgebung zu. Die Minister wurden für 
ihre Amtshandlungen dem Parlamente verantwortlich; dadurch, daß sie aus 
der jeweils im Parlament in der Mehrheit befindlichen Partei genommen 
wurden, war die Übereinstimmung zwischen Regierung und Parlament 
dauernd gewährleistet, aber die Leitung der Staatsgeschäfte damit auch in 
die Hand der parlamentarischen Parteien (Tories und Whigs) gelegt. 
Damit beginnt die Zeit des parlamentarischen Königtums in England. 
In religiöser Beziehung wurde den Dissenters Gewissensfreiheit 
zugestanden; den Katholiken gegenüber blieb dagegen die Testakte in Kraft. 
Da die entthronten Stuarts sich bei ihren Restaurationsversuchen Gegensatz zu 
auf Frankreich stützten, konnte Wilhelm III. sein Königtum nur dadurch 5l(mfret<5- 
behaupten, daß er entschieden gegen Frankreich Partei ergriff und das 
Übergewicht Ludwigs XIV. in Europa nach Möglichkeit zu verhindern 
suchte, um so mehr, als die von ihm in Personalunion mit England ver- 
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