Full text: Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 (Teil 6)

§24. 
Nord- und Osteuropa nach dem Nordischen Kriege. 
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König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der soeben (1713) zur 
Regierung gelangt war, es zu verhüten suchen, daß sich Karls Gegner 
in den norddeutschen Provinzen Schwedens festsetzten, und besetzte deshalb 
im Einvernehmen mit Rußland Stettin. Da endlich (1714) verließ 
Karl die Türkei und gelangte auf einem abenteuerlichen Ritte durch Ungarn 
und Deutschland (über Wien, Nürnberg und Braunschweig) nach Stral- 
suud. Als aber preußische Truppen unter Leopold von Anhalt-Dessau 
Rügen erobert hatten, mußte Karl auch diesen letzten Platz in Pommern 
aufgeben. Bei einem Einfalle in Norwegen fand er in den Laufgräben 
vor Frederikshald seinen Tod (1718). Zwei Jahre später trat sein Schwager fta1rI7518ZDb 
und Nachfolger Friedrich von Hessen-Cassel im Frieden von Stock- Friedens- 
Holm an Hannover Bremen und Verden, an Preußen Vorpom- 
mern bis zur Peene (also auch Stettin und die Inseln Usedom und 
Wollin) gegen eine Geldentschädigung ab; Dänemark nahm dem von 
Schweden preisgegebenen Herzoge von Holstein-Gottorp seinen Anteil an 
Schleswig. Im nächsten Jahre (1721) schloß Schweden mit Rußland 
den Frieden zu N y st ad (in Finnland) und verzichtete gegen Rückgabe von 
Finnland aus die „Ostseeprovinzen" (Jngermanland, Karelien, Estland 
und Livland) nebst den vorgelagerten Inseln. 
§ 24. Nord- und Osteuropa nach dem Nordischen Kriege. Durch Schweden », 
den Nordischen Krieg hatte Schweden das Dominium maris Baltici ver¬ 
loren. Von auswärtigen Besitzungen blieben ihm nur Wismar und der 
nördliche Teil von Vorpommern mit Rügen, während Rußland festen Fuß 
an der Ostsee gefaßt und damit die von Peter dem Großen angestrebte 
Berührung mit Westeuropa gewonnen hatte. Preußen erlangte den zu 
seiner wirtschaftlichen Entwicklung unentbehrlichen Anschluß an das Meer 
oder, wie es Friedrich Wilhelm ausdrückte, „freien Zugang zu dem Com- 
mercio mit aller Welt". 
August II. blieb bis zu seinem Tode (1733) im Besitze des polnischen Polen. 
Thrones. Dann aber wählte unter ftanzösischem Einflüsse (Kardinal 
Flenry) die Mehrheit des polnischen Adels Stanislaus Leszczyuski, 
dessen Tochter Ludwig XV. geheiratet hatte, zum Könige, während eine 
von Österreich und Rußland unterstützte Minderheit den Kurfürsten 
August III. von Sachsen, den Sohn Augusts II., auf den Thron zu 
bringen suchte. 
Da nämlich Karl VI. keine Söhne hatte, ordnete er schon bald nach ^aQ95J^e 
seinem Regierungsantritt die Erbfolge in den habsburgifchen Landen durch 
eine Pragmatische Sanktion*) in der Weise, daß die Monarchie nn- 
geteilt bleiben und nach seinem Tode auf seine älteste Tochter Maria 
Theresia übergehen solle. Seitdem bemühte sich — größtenteils mit 
Erfolg —- die österreichische Diplomatie an den europäischen Höfen um 
*i Allgemeine Bezeichnung für ein vom Landesherrn erlassenes Grundgesetz, wie 
solche auch andere (§. B. französische) Fürsten „für ewige Zeiten" gegeben haben.
	        
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