Full text: Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen ([Teil 6, Erg.-H.])

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I. Geschichte. 
Alter von 14 Jahren die Hand zum Ehebunde reichte (1221). Ludwig IV. 
war ein treuer Freund und Waffengefährte des Kaisers Friedrich II. Mit 
ihm unternahm er auch im Sommer 1227 den dem Papst versprochenen 
Kreuzzug. Trotzdem infolge der Hitze im Heer ein gefährliches Fieber aus¬ 
gebrochen war, von dem sowohl Friedrich wie Ludwig ergriffen wurden, 
fuhr man doch am 8. September von Brindisi ab, mußte aber auf den 
Rat der Ärzte umkehren. Bald nach der Landung starb Ludwig in 
Otranto. Nach seinem Tode übernahm sein Bruder 
Heinrich Raspe (1227—1247) die Regierung. Die Gemahlin Lud¬ 
wigs, Elisabeth, von Heinrich Raspe unfreundlich und ungerecht be¬ 
handelt, verließ die Wartburg, um ganz ihren religiös-schwärmerischen 
Neigungen zu folgen. Sie widmete ihre ganze Kraft der Fürsorge für 
Arme und Kranke, gründete in Marburg ein Hospital, in dem sie selbst 
die Pflege der Kranken übernahm, mochten sie auch mit ansteckenden und 
abstoßenden Krankheiten behaftet sein, und schwächte ihren zarten Körper 
durch die härtesten Bußübungen unter der Leitung des gefürchteten Ketzer¬ 
richters Konrad von Marburg, ihres Beichtvaters, so sehr, daß sie bereits 
1231 im Alter von 24 Jahren starb. Im Jahre 1235 wurde sie heilig 
gesprochen. Ihre Gebeine wurden später in der nach ihr benannten herr¬ 
lichen Elisabethenkirche in Marburg, einem Meisterwerk gotischer Baukunst 
(vollendet 1283), beigesetzt. 
Als Papst Innozenz IV. auf dem Konzil von Lyon 1245 Friedrich II. 
von neuem in den Bann getan hatte, wählte im folgenden Jahr die päpst¬ 
lich gesinnte Partei in Deutschland Heinrich Raspe zum Gegenkönig, aber 
bereits 1247 starb er, ohne Nachkommen zu hinterlassen. 
Auf die erledigte Landgrafschaft Thüringen erhoben nun Ansprüche 
der Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen und Sophie 
von Brabant, die Tochter der hl. Elisabeth, vermählt mit dem Herzog 
Heinrich II. von Brabant, diese eine Enkelin, jener ein Enkel des Land¬ 
grafen Hermann I. 
Nach einem mehrjährigen Erbfolgekrieg kam 1264 Thüringen an den 
Markgrafen von Meißen, Hessen als selbständiges Territorium an den 
Sohn Sophiens von Brabant, den Enkel der hl. Elisabeth, Heinrich. 
§ 2. Hessen als Landgrafschaft (1264—1567). 
Heinrich I., das Kind genannt (1264—1308), ist der erste Landgraf 
und Fürst von Hessen. Die wichtigsten Städte der Landgrafschaft waren 
damals: in Niederhessen Kassel, in Oberhessen Marburg und Franken¬ 
berg, ihre äußersten Punkte im Norden Wolfhagen und Zierenberg, im 
Osten Wanfried und Efchwege, im Westen Frankenberg und Biedenkopf, 
im Süden Grünberg und Alsfeld. Von dem heutigen Großherzogtum 
gehörte also nur der nördlichste Teil der Provinz Oberhessen zur Land¬ 
grafschaft Hessen. Aber das kleine Gebiet wurde bald durch die eifrigen 
Bemühungen der Landgrafen erweitert. So erwarb schon Heinrich I. 
unter anderen Orten Gießen, Heinrich II. (1328—1377) die Herrschaften
	        
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