Full text: Quellenlesebuch (Heft 5. Erg.-H)

10. Karls des Großen Kaiserkrönung. 
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10. Karls des Großen Kaiserkrönung. 
Von Bernhard Niehues („-Kaisertum und Papsttum im Mittelalter", 
I. Band. Münster 1877, Coppenrath). 
Karl der Große beherrschte am Schluß des 8. Jahrhunderts das Abendland. Es 
fehlte ihm weder für die innere Verwaltung, noch für seine Stellung nach außen an 
Macht, Ansehen und Würde, aber es fehlte ihm an einem Rechtstitel, den man als 
den Ausdruck und die Vertretung aller in seinem Reiche vereinigten Bestandteile 
hätte bezeichnen können. Seinen Fahnen folgten Nationen und Völker, die einander 
unbekannt und fremd waren. Von Benevent bis Dänemark, von den Marken Spa- 
mens bis an die Nordgrenze Bayerns, vom Atlantischen Ozean bis tief in die Ebenen 
Ungarns gehorchte man seinen Befehlen. Da vereinigten sich Spanier, Briten, Fran- 
ken, Friesen, Sachsen, Wenden, Bayern, Tschechen, Avaren, Langobarden und Römer 
unter einem Zepter. Die Stellung und Rechte dieser Völker ihrem Beherrscher 
gegenüber waren ebenso verschieden, wie ihre Länder und Charaktere. Bei den 
Spaniern an die Stelle des Kalifen getreten, besaß Karl über die Bayern keine andern 
Rechte, als deren frühere Herzöge. Die Sachsen hatte er zu verschiedenen Malen im 
Felde besiegt und deren politischen Zusammenhang zerrissen; als er die Langobarden 
seinem Reiche einverleibte, ließ er deren Staat in seiner ganzen Eigentümlichkeit und in 
seinen alten Einrichtungen bestehen; es wechselte nurderNamederregierendenDynastie. 
Unter welchem Titel sollte er nun diesen so verschiedenen Volksstämmen mit 
ebenso wechselnden Rechten gegenübertreten? Unter dem Namen eines Königs 
dachte sich jedes Volk je nach seiner Vergangenheit oder seinem augenblicklichen Ver- 
hältnis zum Reiche eine andre Person. Sollte das Ganze als eine Einheit erfaßt wer- 
den, so mußte es sich eine Würde schaffen, die, dem Gedanken der Einheit entsprungen. 
Zu all den verschiedenen Nationalitäten und Völkern in demselben Verhältnis stand. 
Als beim Untergange des Weströmischen Kaisertums germanische Völker und 
Fürsten sich innerhalb der Grenzen des Reiches niederließen, fühlten sie sich nicht durch 
das Recht des Siegers, nicht durch den augenblicklichen Besitz, noch durch die Schärfe 
ihres Schwertes beruhigt, sondern baten in Konstantinopel um den Titel eines Kon- 
snls oder Patrizius. Auch damals noch wies der Orient mit Stolz auf seine Kaiser hin. 
Noch gehörte Rom, der Kirchenstaat, noch gehörte Italien und der gesamte Okzident 
unter die Idee der allumfassenden Kaiserwürde. Denn das Kaisertum hatte so lange 
bestanden und so beredte Zeugen seiner Macht und seines Glanzes hinterlassen, daß 
es mit unauslöschlichen Zügen dem Gedächtnis der Menschheit eingeprägt war. Nicht 
die Römer allein, auch die Deutschen hielten es für die höchststehende Form staatlicher 
Ordnung und verbanden mit dem Namen des Kaisers den Begriff einer vollem, 
ausgedehntem Gewalt, als der eines germanischen Königs war. Alkuin selbst stellte 
das Oströmische Kaisertum über das Königtum seines Herrn. 
Die alte Kirche hatte das Römische Kaiserreich als die von Gott gewollte staatliche 
Ordnung der christlichen Menschheit angesehen und sich darum vielfach daran ange- 
lehnt. Rom, das Kaisertum und die Kirche fielen mehreren Kirchenvätern der Zeit 
nach zusammen. Im Interesse der Kirche beteten sie für die Erhaltung Roms; der 
Verfall der römischen Herrschaft erschien ihnen als eine Ankündigung des Endes der 
Welt. Diese Anschauung trug mit dazu bei, daß nach dem Untergang des Weströmi- 
fchen Reiches Konstantinopel bie Hoffnung ber Christen würbe unb bie Stadt Rom 
fo viele Jahrhnnberte hinburch fast krampfhaft feine politische Verbindung mit ihm 
festhielt. Nun war aber Konftantinopel immer tiefer gefallen unb im Verlauf ber
	        
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