Full text: Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen (Teil 2)

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Preußen und Brandenburg im 16. Jahrhundert. 
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den ihm sein Vater gegeben hatte: die Untertanen zu schützen und dem 
Adel den Zaum nicht zu lang zu lassen. Pest und Mißwachs hatten eine 
allgemeine Notlage hervorgerufen, und einige Adelsgeschlechter gingen Wieder¬ 
aus „Raub und Nähme"'aus, was sie bei der Jugend des Landesherrn 
ungestraft tun zu können meinten. Nach ein paar Jahren aber waren 
vierzig adlige Räuber gehängt oder enthauptet. Um für die Zukunft 
dem Fehdewesen vorzubeugen, gab der Kurfürst dem Hos- und Kammer- 
gericht in Berlin eine neue Verfassung, führte das römische Recht in 
Brandenburg ein und stellte den Grundsatz auf, daß jeder das Recht suchen 
und finden solle ohne Ansehen der Person. 
Mit den Herzögen von Pommern schloß er 1529 zu Grimnitz einen 1529. 
Vergleich, in dem ihm jene gegen den endgültigen Verzicht auf die oft 
umstrittene Lehnshoheit Brandenburgs beim Aussterben des Mannesstammes 
in ihrer Familie die Erbfolge in ihrem Lande zusicherten. 
Joachim hatte den Beinamen Nestor, weil sein Rat viel galt bei 
den Fürsten des Reiches. Auf den Reichstagen in Worms und Augsburg 
glänzte er durch gewandte Reden, die er gegen Luther und die Pro- 
Restanten hielt. Wohl wünschte auch er eine Kirchellverbesserung; aber nach 
seiner Auffassung war die Auflehnung Luthers, eines einfachen Mönches, 
eines Untertanen, gegen Kaiser und Papst nicht der ordnungsmäßige Weg. 
Ja, er empfand das Auftreten Luthers als eine Beleidigung seines Hauses, 
weil der mächtige Erzbifchof Albrecht von Mainz und von Magdeburg, 
der Beschützer Tetzels, sein Bruder war. Mit Abscheu wandte er sich weg 
von den traurigen Begleiterscheinungen der Reformation, den Ausschreitungen 
der „Schwarmgeister", dem Bauernkriege und den Verirrungen der Wieder- 
täuser. Daher verbot Joachim Nestor in seinen Landen die Verbreitung 
der Schriften Luthers und die Annahme seiner Lehre. Trotzdem änderte 
man dort an vielen Orten vorsichtig die kirchlichen Einrichtungen, ohne 
sich ausdrücklich von der katholischen Kirche loszusagen. 
Die Gemahlin des Kurfürsten, Elisabeth von Dänemark, las eifrig 
die Schriften Luthers und nahm 1528 das Abendmahl in beiderlei Gestalt. 
Um dem Zorn des aufgebrachten Kurfürsten zu entgehen, floh sie in das 
Kurfürstentum Sachsen, wo sie ehrenvolle Aufnahme fand. Nach dem 
Tode ihres Gemahls kehrte sie nach Berlin zurück und widmete ihr Leben 
religiösen Beschäftigungen und der Fürsorge für die Armen. 
In seinem Testament teilte Joachim Nestor dem Hausgesetz seines 
Großvaters zuwider sein Land unter seine Söhne Joachim und Johann 
so, daß jener den Hauptteil, dieser die Neumark erhielt, und verpflichtete 
beide, der katholischen Kirche treu zu bleiben. 
Joachim II., 1585—1571, wegen seiner Gewandtheit in Ritterspielen 1535. 
Hektor genannt, führte trotz seines dem Vater gegebenen Wortes die 
Reformation ein, indem er am 1. November 1539 mit dem gesamten 1539. 
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