Die Feme. — Siegmund. 115
und Könige, wie Ruprecht und Siegmund, in denselben aufnehmen. Ort und Zeit
Gerichtet wurde nur bei Tage und an den alten Mahlstätten des i)erll^eies|tanil5
Volkes, wo unter einem Baume der Steinsitz des Grafen stand, vor un9en-
welchem ein Steintisch mit Schwert und Strick und um den die
Sitze der Schöffen angebracht waren. Der berühmteste dieser Frei¬
stühle war zu Dortmund.
Die Art der Verhandlung entsprach dem altdeutschen Volks- ^rt ber Vor¬
gericht, war also auch öffentlich; nur wenn der Angeklagte auf die Handlung,
dritte Vorladung nicht erschienen war, oder wenn ein „Wissender"
selbst angeklagt war, wurde das „Stillgericht" vom Freigrafen ver¬
kündet. Nun mußten sich alle, die dem Geheimbund nicht angehörten,
entfernen; einen heimlichen Lauscher traf im Betretungsfalle die
Todesstrafe. Die Feme gab sich in der Regel nur mit Verbrechen
ab. Die Hinrichtung wurde mit dem Strick und, wenn der Ver- Blutgerichts-
urteilte erschienen war, gleich nach der Verhandlung vollzogen ; hatte ar Clt'
er sich nicht gestellt, so erhielten sämtliche Freischöffen den Befehl,
denselben, wo sie ihn immer anträfen, zu richten. Doch sollten immer
drei Freischöffen eine solche Exekution ausführen und zum Zeichen,
daß hier die Feme gerichtet hatte, ihre Dolche in den Baum stoßen,
an den sie den Verfemten gehängt.
Gerade das machte die Feme so furchtbar, daß sie wie eine Wirksamkeit
geheimnisvolle Macht unversehens den Verbrecher ereilte, der sich und Ausar-
mrgend sicher fühlen konnte, wenn er sich auch den kaiserlichen undtim3 m ,veme'
landesherrlichen Gerichten noch so geschickt entzogen hatte. — Je
größer übrigens der Fembnnd wurde, desto mehr Mißbräuche rissen
ein, so daß schließlich Fürsten und Städte sich zur Unterdrückung
dieses heimlichen Gerichtes verbanden.—Der 30jährige Krieg hat
endlich die Reste der hl. Feme vollends zerstört.
Siegmund 1410—1437.
Nachdem Ruprecht von der Pfalz 1410 gestorben war, wühlte ein
Theil der Kurfürsten Weuzels jüngeren Bruder Siegmund, der bald
allgemein anerkannt wurde.
, In der Kirche herrschte damals schon seil Jahrzehnten ein Päpstliches
Schisma. Nachdem nämlich der päpstliche Stuhl von Avignon nach Schisma.
Rom zurückverlegt und 1378 erledigt worden war, erklärte eine An¬
zahl französisch gesinnter Kardinäle die Wahl des neuen Papstes,
der in Rom blieb, für ungültig und wählte einen zweiten, der feinen
Sitz in Avignon aufschlug. Um dieses Schisma zu heben, trat 1409
ein Konzil zu Pisa zusammen, erklärte die beiden Päpste für ab- im
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