- 100 —
diese auf das Tribunat verzichteten. Von den Tribunen deshalb ver-
urtheilt, ging er in die Verbannung, eroberte mit einem volskischen
Heere viele Städte Latiums und erschien vor Rom. Seine Mutter
Veturia und seine Gattin Volnmia bewogen ihn zum Abzug. Nach
einer Ueberlieferuug soll er von den Volskern erschlagen morden
sein. (Die Coriolansage leidet an Widersprüchen.)
Einen Beschützer gewannen die Plebejer in dem Patricier und
Consnl Sp. Cassius, der mit seinem Ackergesetz die Reihe der so
bedeutungsvollen agrarischen Reformen begann. Er brachte den Antrag
durch, daß ein Theil der Ländereien, die er den Hernikern entrissen
hatte, den Plebejern gehörte, der andere Theil zum Besten des Staates
verpachtet würde, ohne aber die Ausführung des Beschlusses zu bewirken.
Die Patricier verklagten ihn vielmehr nach Ablauf des Amtsjahres
auf Hochverrath (perduellio); der Volksfreund ward getödtet und sein
Haus geschleift.
3. Während die Stände so mit einander haderten, hatten die
Volsker, Aeqner und Vejenter mit wiederholten Einfällen das römische
Gebiet verwüstet. An diese Kämpfe knüpfte sich das Geschick des
stolzen sabischen Geschlechtes, das, mit seinen Standes genossen verfeindet,
den Kampf gegen die Vejenter auf eigene Hand führte. An dem
Flüßchen Cremera, wo die Fabier eine Grenzburg anlegten, fanden
sie ihren Untergang bis auf einen 477. Auch die Heldenthat des
Vaterlandsfreundes Cincinnatns gegen die Aequer gehört in die
dichterisch ausgeschmückte Kriegsgeschichte dieser Zeit.
§ 35. Die Decemvirn. Das Consulartribunat.
1. Mit Zähigkeit und Kühnheit verfolgten die Plebejer das Ziel
auf dem Wege der Gesetzgebung ihre politische und sociale Gleich-
stellnng mit den Patriciern durchzusetzen. Ein wichtiger Fortschritt
war das Gesetz des Publilius Volero, wonach die Tribünen und
Aedilen anstatt in den Centuriatcomitieu in den Tributcomitien ge-
wählt werden sollten*), die Patricier also die Wahl der ihnen un-
liebsamen Eandidaten nicht mehr hintertreiben konnten. Der Wider-
stand, den die Altbürger jeden: volksthi'nnlichen Gesetze entgegenstellte»,
steigerte sich zu leidenschaftlichen Gewaltthaten, als der Tribun
*) Lex Publilia : ut plebei magistratus tributis comitiis fierent.