Full text: Griechisch-römische Altertumskunde

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§ 69. Nach der Aufführung. 
Nach der Aufführung fand im Theater eine Volksversammlung 
statt, in welcher alle Veranstaltungen des Festes besprochen wurden 
und über die beteiligten Personen Anerkennung oder Tadel zum Aus- 
druck und zur Betätigung kam. Der siegende Dichter erhielt außer 
dem schon vorher für sein Stück bezahlten staatlichen Honorar noch 
einen besonderen Preis in barem Gelde, wofür er dann ein Dankopfer 
darbrachte und Chor und Schauspieler festlich bewirtete, auch seinen 
Bekannten ein Gastmahl gab, wie Agathon in Platons Symposion. 
Der Choreg des siegenden Dichters wurde hochgeehrt, insofern er eine 
Tafel mit einer aus seine Choregie bezüglichen Inschrift weihen und 
aufstellen, wohl auch besonders geweihte Gegenstände für den szenischen 
Apparat des Theaters zu seinem dauernden Andenken schenken durfte. 
Der Choreg für lyrische Chöre erhielt die Erlaubnis, zum ehrenden 
Gedächtnis seines Sieges einen kunstvoll gearbeiteten Dreifuß mit In¬ 
schrift aufzustellen. Dieser fand seinen Platz auf einem je nach dem 
Reichtum des Choregen mehr oder minder kostbaren Unterbau. Be¬ 
kannt ist das zur Aufnahme eines solchen Dreifußes bestimmt gewesene 
und noch heute erhaltene Denkmal des Lysikrates, ein Werk von be¬ 
deutendem Kunstwerte. 
(Eine weitere, von den Beteiligten jedenfalls hochgeschätzte Aner¬ 
kennung für den errungenen Sieg bestand darin, daß die Namen der 
betreffenden Dichter und Choregen nebst den Titeln der preisgekrönten 
Dramen und den Namen der Hauptschauspieler durch den festleitenden 
Archon amtlich aufgezeichnet und solche Aufzeichnungen von Staats- 
roegen aufbewahrt wurden. Auf diesen Aufzeichnungen beruhen zwei 
wichtige Schriften des Aristoteles: Nixai Jiowataxai xai Anraten, d. h. 
Verzeichnis der Sieger in den dramatischen Wettkämpfen der großen 
Dionysien und der Cenaien, und JiJaaxaMai, d. h. Mitteilungen über 
die aufgeführten Dramen. Beide Schriften sind, wie auch die sich da¬ 
ran anlehnenden Arbeiten der Alexandriner, verloren gegangen und 
nur noch in den Inhaltsangaben späterer Grammatiker und Scholiasten 
zu einzelnen Dramen in dürftigen, aber für die Geschichte des Dramas 
um so wichtigeren Kesten erhalten. 
Realien zum Kriegswesen. 
A. Das spartanische Heer.^) 
§ 70. Die Dienstpflicht und Aushebung. 
Der Spartaner war ein geborener Krieger; seine ganze Ausbil¬ 
dung in der Jugend zielte auf Kriegstüchtigkeit (Abhärtung des Körpers, 
i) Das einzige griechische Heer, das wir näher kennen, ist das griechische 
Söldnerheer des jüngeren Kyros; es zeigte in der Hauptsache spartanische (Einrichtung.
	        
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