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Griechische Geschichte,
lichen Pflichten die Leitung des Areopags zu, der die Blutgerichtsbarkeit
ausübte; der Polemarch (noU/uaQxog) leitete das Heer und die Recht-
sprechung in Prozessen mit Nichtathenern, Fremden und Metöken; sonst
sprachen diefechsThesmoth^ete Recht. Die Archon-
ten wurden gewählt und beaufsichtigt von dem Rat, der Vertretung des
gesamten Adels.
Wirtschaft- Diese Adelsherrschaft hatte schwere M i ß st ä n d e in ihrem Gefolge:
stände, zunächst wirtschaftlicher Art. Der größere Teil des Bodens war
in der Hand des Adels. Das Aufkommen der Geldwirtschaft ferner
brachte den kleinen Bauernstand in die Gesahr der Vernichtung: in Zeiten
der Not, für Anschaffungen usw. brauchte er Geld, mußte es zu hohen
Zinsen aufnehmen — denn noch war das Geld knapp und daher der Zins-
fuß hoch — und verfiel, wenn er die stark angewachsene Schuld nicht be-
zahlen konnte, dem in solchen Zeiten äußerst harten Schuldrecht, nach
welchem der Schuldner nicht nur mit seiner Habe, sondern mit seiner
Person hastbar war und als Sklave verkauft werden konnte. Dazu traten
MMänbe.Mißstände im Staatswesen und Rechtswesen; die Adligen
hatten allein das Regiment und die Beamtenstellen in der Hand; besonders
SftäX schwer empfand man es, daß das Recht, das noch nicht aufgezeichnet war,
sondern sich in der Form des Gewohnheitsrechtes fortpflanzte, von den
adligen Richtern oft genug parteiisch verwaltet, „gebeugt" wurde.
Kywn. Die Unzufriedenheit des Volkes mit diesen Zuständen machte sich
Kylon, der Schwiegersohn des Tyrannen der Nachbarstadt Megara,' f //
zunutze und suchte durch Besetzung der Akropolis eine Tyrannis zu be- ^
gründen. Aber er wurde dort eingeschlossen; er selbst entfloh, aber seine
Anhänger wurden an den Altären der Götter niedergemacht, ein Frevel,
um dessen willen das Geschlecht der Alkmäoniden, das sich dabei
hervorgetan hatte, verbannt wurde. Einige Zeit darauf sah sich der Adel
Drakon. genötigt, dem Volke Zugeständnisse zu machen. D r a k o n wurde mit der
Abfassung schriftlicher Gesetze beauftragt, die aber als sehr hart empfunden
wurden — sie bestraften z. B. den Diebstahl mit dem Tode und der
Not nicht abhalfen.
©oiort 594. §33. Die Gesetzgebung Solons. Im Jahre 594 wurde Solon
zum Archon gewählt, mit der unbeschränkten Vollmacht, Gesetze zu geben.
Er war ein Eupatride, der sein Geschlecht von den Kodriden herleitete,
aber allgemein verehrt war wegen seines maßvollen und gerechten Wesens,
zugleich auch, weil ein Angriff auf das bisher den Megarern gehörende