Die Erstarkung des Protestantismus. 
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bereits gesondert gegenüber. Dem Wunsche des persönlich anwesenden 
Kaisers gemäß überreichten die Lutheraner ein von Melanchthon (in 
deutscher und lateinischer Sprache) verfaßtes Glaubensbekenntnis, die 
Augsburger Konfession (confessio Augustana), während die 
zu Zwingli haltenden süddeutschen Städte eine eigene confessio Tetra- 
politana vorlegten. Gegen die Augsburger Konfession schrieben nun 
einige katholische Gelehrte, darunter Professor Eck, eine K o n f u t a t i o n, 
worauf die Lutheraner mit einer Apologie antworteten, deren An¬ 
nahme jedoch der Kaiser verweigerte. Infolgedessen verließen die Pro¬ 
testanten den Reichstag noch vor Schluß desselben. Der nach ihrer Ent¬ 
fernung erlassene Reichstagsabschied befahl dann die strenge Durchführung 
des Wormser Edikts, die Aushebung aller Neuerungen und die Rückgabe 
der Kirchengüter. 
Jetzt schien der offene Kampf unvermeidlich. Deshalb schlossen die 
lutherischen Reichsstände unter Leitung des Kurfürsten von Sachsen und 
des Landgrafen von Hessen den Schmalkaldischen Bund, dem auch tue 1530/31 
zwinglisch gesinnten oberdeutschen Städte beitraten. Doch wagte der 
Kaiser nicht, eine Entscheidung mit den Waffen herbeizuführen; denn 
einerseits waren die katholischen Reichsfürsten wenig geneigt, durch Nieder- 
wersung ihrer protestantischen Standesgenossen die kaiserliche Macht auf 
Kosten der territorialen zu stärken, anderseits bedrohten die Osmanen 
neuerdings die österreichischen Erblande. So kam der Nürnberger Reli- 1532 
gionssriede zustande: die Protestanten erhielten bis zum nächsten all¬ 
gemeinen Konzil Religionsfreiheit; dafür leisteten sie dem 
Kaiser militärische Hilfe gegen die Türken. Bald darauf starb Kurfürst 
Johann von Sachsen und hinterließ das begonnene Resormationswerk 
seinem gleichgesinnten Sohne Johann Friedrich. 
5. Die Erstartung des Protestantismus. Da Karl V. für die nächsten 
12 Jahre wiederum durch äußere Verwicklungen von den deutschen Ver¬ 
hältnissen abgezogen wurde, konnte sich die Reformation abermals aus¬ 
breiten. So traten der neuen Lehre nach und nach bei: die Wittelsbacher 
in der Pfalz (in den Jahren 1532—1546), Württemberg, dessen 
Herzog Ulrich (1519) vom Schwäbischen Bund vertrieben, aber (1534) 
durch Philipp von Hessen zurückgeführt worden war, ferner Baden, 
große Teile des Elsaß, Pommern, Mecklenburg, viele Reichsstädte, schlie߬ 
lich auch das Herzogtum Sachsen-Meißen (1539) und die 
Mark Brandenburg (1539). Infolgedessen besaßen bei Luthers 1546 
$W) weite Gebiete Südwestdeutschlands sowie fast ganz Norddeutschland 
1) Luther starb (gelegentlich einer Reise) in Eisleben am 18. Februar 1546; seine 
Leiche wurde unter großen Trauerfeierlichkeiten nach Wittenberg gebracht und in der 
dortigen Schloßkirche beigesetzt.
	        
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