Full text: Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien

11. Kap. Friede zu Amiens, 1802. 641 
bey geführten, Zeiten Andern übergab, welche den Frieden mit 
Frankreich unterhandelten. 
Eilst es Kapitel. 
Vom Frieden zu Amiens bis zum Ende des 
Jahrs i8iv. 
i. Friede zu Amiens. 
§)a England jetzt allein noch, nebst den Türken, gegen 
Frankreich auf dem Kampfplätze stand, und daher die Last des 
Krieges doppelt fühlte, auch die Oppositionspartey immer lau¬ 
ter mit ihren Klagen wurde, so zeigten die neuen Minister so 
friedliche Gesinnungen, daß diese von der französischen Negie¬ 
rung nicht unbemerkt bleiben konnten. Der französische Ge¬ 
schäftsträger Otto zu London bekam den Auftrag, Friedensprä¬ 
liminarien abzuschlreßen, welche den 1. Okt. 1801 zu Stande 
kamen. Die Hauptbedingungen waren, daß England alle Er¬ 
oberungen, Trinidad und Ceylon ausgenommen, heraus¬ 
geben, und die Insel Malta dem Johanniterritterorden wieder 
einräumen sollte. Diese Friedenspräliminarien wurden durch 
den Definitivfrieden zu Amiens am 2 z freu März 1822 zwischen 
Frankreich, Spanien und der batavischen Republik auf der ei¬ 
nen und Großbritannien auf der andern Seite bestätigt, und 
manche Punkte noch näher bestimmt. Die Pforte folgte Eng¬ 
lands Beyspiele, schloß mit Frankreich ab d. 2;sten Jun. 1 803, 
und gestand diesem Staate die freye Schifffahrt auf dem schwar¬ 
zen Meere zu. 
j. 2. Frankreichs äußere und innere Verhältnisse im I. 1822. 
Ehe noch der Friede zu Amiens abgeschlossen wurde, er¬ 
nannte die cisalpinische Konsulta, die sich zu Lyon versammelt 
und die bisherige cisalpinische Republik am 2;sten Jan. 1822 
in die italianische durch eine neue Konstitution umgebildet hatte, 
den Oberkonsul Bonaparte zum Präsidenten derselben, am 
2 6sten Januar, welche Würde er an eben demselben Tage 
feyerlich zu Lyon übernahm. 
Das Verhältniß zum römischen Stuhle, das bey der neuen 
Ordnung der Dinge geschwankt hatte, wurde dadurch festgesiellt, 
daß man das Konkordat vom i^ten Jul. 1821 am 8ten April 
1822 zum Gesetze der Republik erklärte. Vermöge desselben 
Ss
	        
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