Object: Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte

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Herzogtum Mailand, Neapel und Sardinien) mit der Krone von Spanien 
und Indien wieder zu vereinigen und besetzte deshalb zunächst Sizilien und 
Sardinien Da schlössen znr Aufrechterhaltnng des Friedens von Utrecht 
die Könige von Frankreich und England mit dem Kaiser und der Republik 
Holland die sogenannte Quadrupelallianz, welche nach kurzem Krieg 
(1720) dahin führte, daß Spanien die weggenommenen Inseln Sizilien und 1720 
Sardinien zurückgeben und für immer auf alle Nebenländer verzichten mußte, 
dagegen der Kaiser die Herrschaft der Bourbons in Spanien anerkannte. 
Außerdem hatte Savoyen, dem in Utrecht die Insel Sizilien als Königreich 
zugefallen war, dieses gegen Sardinien abzutreten, weshalb die Herzoge von 
Savoyen sich seit damals Könige von Sardinien nannten. Sizilien aber kam 
an den Kaiser. (Vgl. § 130, 3). 
2. Die pragmatische Sanktion. Da der Kaiser keinen mann¬ 
lichen Erben hatte, so suchte er durch ein neues Erbfolgegesetz, das die Prag- 
matische Sanktion genannt wurde, einer Zersplitterung seines Länderbesitzes 
zuvorzukommen und die ganze österreichische Monarchie auf seine Tochter 
Maria Theresia und deren Nachkommen zu vererben. Um die Zustimmung 
der europäischen Mächte für diese Erbfolge zu gewinnen, brachte er manche 
Opfer. So trat er auf die Seite des Kurfürsten August III. von Sachsen, 
der nach dem Tode Augusts II. durch eine Minderheit des polnischen. Adels 
zum König von Polen gewählt und von Rußland gestützt war, während 
Frankreich, Spauien und Sardinien für den durch die Mehrheit zum 2ten 
Mal gewählten Stanislaus Leszinsky, den Schwiegervater des französischen 
Königs Ludwig XV., eintraten. Nach mehrjährigen Kämpfen in Italien 
und am Oberrhein und nach langen Verhandlungen mußte der Kaiser 17381738 
in den Frieden von Wien willigen, durch welchen er Neapel und Sizilien 
an den spanisch-bonrbonischen Prinzen Don Karlos abzutreten hatte (e>tamm- 
vater der Könige von Neapel — 1861), wogegen er Parma und Piacenza 
erhielt. Außerdem mußte er es geschehe» lassen, daß das deutsche Herzog- 
tum Lothringen an Stanislaus Leszinsky kam, nach dessen Tode es an 
Frankreich fallen sollte, was 1766 geschah (1871 wieder deutsch). Der Her- 
zog von Lothringen aber, Franz Stephan, mit Maria Theresia vermählt, 
wurde mit dem Großherzogtum Toskana entschädigt, dessen Fürstenhaus — bie 1737 
Medieeer — 1737 ausgestorben war (es blieb bis 1859 beim Haus Österreich- 
Habsburg-Lothringen), und Frankreich gewährleistete die pragmatische Sanktion. 
3. Die allgemeinen Zustände in Deutschland waren in dieser Zeit 
trübselig. Die kindische und kostspielige Nachäffung des französischen Wesens 
führte eine bedenkliche Schwäche und Einbüßung des nationalen Bewußt¬ 
seins herbei, zumal manche Fürstenhöfe das Vorbild von Versailles zu er- 
reichen strebten (August der Starke von Sachsen). Die Folge war Ver- 
armnng des Volkes, das nun anfing, in der neuen Welt sein Glück zu
	        
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