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Zusammenhang mit der volkstümlichen Tradition (Gelehrten-
dichtung). Den letzteren bewahrte nur das geistliche Lied, zum Teil
auch die weltliche Lyrik. Ähnlich standen in der Musik, iusbe-
sondere in der neuauskommenden Oper, eine deutsche und eine
ausländische (italienische) Richtung gegenüber, jene vom Bürger-
tum (Heinrich Schütz f 1672), diese von den Hösen bevorzugt.
Der bildenden Kunst, insbesondere der Architektur, stellte nicht
das herabgekommene Bürgertum, sondern das zum Absolutismus
aussteigende Fürstentum die Ausgaben; sie folgte deshalb in den
katholischen Landen spätitalienischen, im protestantischen Deutsch-
land überwiegend französischen Vorbildern, doch erfuhr sie bald
eine selbständigere Gestaltung in Berlin durch Schlüter und
Nehring (s. S. 134), in Dresden unter August dem Starken
und Friedrich August II. durch Georg Vähr, Pöppelmaun und
Chiaveri, und zwar hier überwiegend in den Formen des male-
risch-lannenhasten Rococo. Die großartigen Kunstsammlungen,
wie sie vor allem in Dresden damals entstanden, regten zu
eignen Schöpfungen erst spätere Zeiten an.
7. Der spanische Crbfolgekrieg.
1701—1714.
1. Da mit dem Tode des kinderlosen Karl II. (1665—1700)
der Mannsstamm der spanischen Habsburger aussterben mußte,
so erhoben aus die zwar zerrüttete, aber immer noch sehr um-
sängliche spanische Gesamtmonarchie die Vertreter der weiblichen
Linie Anspruch, nämlich Ludwig XIV. als Gemahl Maria Theresias
für feinen Enkel Philipp von Anjou, Leopold I. als Gemahl
Margaretha Theresias sür sich oder seinen Sohn Karl (VI.), und
Max Emanuel II. von Bayern, des letzteren Schwiegersohn durch
seine Gemahlin Maria Antonia, sür seinen Sohn Joseph Ferdi-
nand. Die Seemächte England und Holland erstrebten eine Tei-
luug des Erbes, aus Furcht vor einer Erschütterung des euro-
päischen Gleichgewichts wie vor einer Schädigung ihrer Handels-
und Kolonialinteressen durch eine Verschmelzung der französischen
und spanischen Macht. Ihrem (ersten) Teilungsvertrage mit
Ludwig XIV. Oktober 1698, nach dem Spanien und Belgien nebst
den Kolonien an Ferdinand von Bayern, Neapel und Sicilien an
Frankreich, Mailand anÖsterreich sallen sollten, setzte jedoch Karl II.
sein (erstes) Testament entgegen, welches die gesamte Erbschaft F^br.
an Ferdinand übertrug. Nach dessen Tode Februar 1699 einigte 1699