Full text: Alte Geschichte (Teil 1)

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Sämtliche Bürger hatten Zutritt zur Volksversammlung.^) Hier wurden 
die Beamten gewählt, die nach Ablauf ihres Amtsjahres Rechenschaft ab- 
legen mußten, hier wurde über neue Gesetze, Krieg und Frieden, Bündnisse 
und andere Verträge durch Handaufheben abgestimmt. Jeder Bürger konnte 
das Wort ergreifen. 
Der Rat2) wurde aus den drei ersten Klassen, also den Besitzenden 
(gegenüber den Massen), gewühlt und bestand aus 400 Mitgliedern, je 100 
aus den vier Phylen des Landes. Phylenweise verwaltete ein Viertel des 
Rates, „Prytanen" genannt, die Geschäfte. Er führte die Aufsicht über die 
Verwaltung und die Finanzen und beriet alle Vorlagen an die Volksver- 
sammlung durch. 
Das Archontat blieb der ersten Klasse vorbehalten. Archonten, die 
ihr Amt tadellos verwaltet hatten, traten in den Areopag. 
Der Areopag bestand aus lebenslänglichen, unverantwortlichen Mit- 
gliedern. Er behielt die Blutgerichtsbarkeit und erhielt die Oberaufsicht über 
den ganzen Staat, auch über das sittliche und religiöse Leben der Bürger 
und das Recht, gegen jede Gesetzesverletzung im Rat und in der Volksver- 
sammlung einzuschreiten. Er war also politisch ein aristokratisches Gegen- 
gewicht gegen die demokratische Volksversammlung. 
Die Gerichtsbarkeit, die neben dem Areopag den sechs Thesmotheten 
zustand, erhielt eine Ergänzung. Solon setzte das Geschwornengericht^) 
(Heliäa) ein; an dasselbe konnte von den Entscheidungen der Archonten 
Berufung eingelegt werden. 
Der Grundgedanke der Solonischen Verfassung ging also dahin, 
keinen freien athenischen Bürger rechtlos zu lassen, aber die Rechte nach den 
Leistungen an den Staat zu bemessen. Dadurch wurde eine gemäßigte4) 
Demokratie in Athen eingeführt. 
Die Erziehung und Zucht. 
Die Erziehung der Kinder verblieb den Eltern; es waltete kein Zwang, 
wie in Sparta. Auch die geistige Bildung wurde gefördert. Der Staat 
sorgte für Gymnasien (—Ringschulen), da die Gymnastik der Wehrkraft 
diente. 
Vom 18.—20. Jahre lernte der Jüngling in den Grenzfestungen den 
Kriegsdienst, mit dem 20. erhielt er Zutritt zur Volksversammlung, mit dem 
30. zu den Ämtern. 
Nach Vollendung seiner Gesetzgebung ließ Solon das Volk schwören, 
innerhalb zehn Jahren an den Gesetzen nichts zu ändern, und begab sich 
auf Reisen. Die Sage läßt ihn mit Krösus von Lydien zusammenkommen. 
x) ssexkrjoia. 
2) ßOV?.Tj. 
3) tfXialcc. 
*) „Alles mit Maß" (firjöhv üyuv) ist der Wahlspruch, den die Überlieferung Solon 
zuschreibt.
	        
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