Friedrichs des Großen Regententätigkeit.
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möglich, die Offiziersstellen und den größten Teil der höheren Be¬
amtenstellen bor.
Er tmr ferner darauf bedacht, den Gewerbe und Handel treibenden Gewerbe.
Bürgerstand möglichst zu fördern. Das Endziel seiner Gewerbepolitik
war, die Manufakturen zu vermehren, damit „das Geld nicht aus dem
Lande geht und das Land nicht verarmt", und damit sein Volk lernte,
was es bedurfte, selbst herzustellen. Während er die märkischeund schlesische
Tuchfabrikation und die schlesische Leineweberei begünstigte, suchte er zu¬
gleich, die Seidenweberei und die Zucht des Seidenwurms im Lande
einzubürgern. Fabrikgründungen unterstützte er vielfach durch Geld¬
zuschüsse und Erteilung von Monopolen. Die von einem Privatmann in
Berlin gegründete Porzellanfabrik erwarb er für den Staat. Für eine
große Zahl fremder gewerblicher Erzeugnisse wurde die Einfuhr unter¬
sagt, oder sie wurde durch sehr hohe Schutzzölle erschwert. Von besonderer
Bedeutung war der Aufschwung, den unter diesem König der Bergbau
nahm.
Für den Handel trat er mit voller Würdigung seiner Bedeutung Handel,
ein und gründete ein Handelsministerium als Abteilung des General¬
direktoriums. Er baute den Fnrowkanal und den Plaueschen Kanal
und schuf so für die aus dem Elbgebiet stammenden Waren eine nähere
Verbindung mit dem Ausfuhrplatze des Odergebietes, Stettin, für dessen
Entwickelung er zugleich durch Schiffbarmachung der Swine und An¬
legung des Hafens Swinemünde sorgte. Durch den Netzekanal ferner
verband er Oder und Weichsel. In Emden wurden unter seinem Schutze
Handelsgesellschaften für den asiatischen Handel gegründet, die im
Siebenjährigen Kriege freilich ihre Tätigkeit einstellten. Für den Geld¬
verkehr errichtete er die preußische Bank und die Seehandlung.
§ 52. Verwaltung, Recht, Heer. Von dem Beamtentum, das den Verwaltung.
König bei seiner rastlosen, das Kleinste wie das Größte umfassenden
Regententätigkeit unterstützte, forderte er unbedingten Gehorsam, die
größte Pflichttreue und Arbeitsfähigkeit. Sich selbst betrachtete er im
Sinne des aufgeklärten Absolutismus als premier domestique
de l’Etat; an Voltaire schrieb er: 11 n’est pas näcessaire que je vive,
mais bien que j’agisse. Unaufhörlich prüfte und beaufsichtigte er die
Einzelheiten der Verwaltung mit der größten Sach- und Personenkennt¬
nis. Er führte ein durchaus persönliches Regiment; auch seine Minister
waren nur die ausführenden Werkzeuge seines Willens. Seine Finanz-Mnanzen.
Verwaltung war äußerst sparsam. Für sich und seinen Hofhalt brauchte
er wenig. Die Staatseinnahmen wurden allmählich gesteigert und be-