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Deutsche Geschichte 618 zur Gründung des nationalen Staats 919.
fisntgHche § 28. Verwaltung und Gesetzgebung. Karl pflegte auf einer seiner
Gewalt. Pfalzen zu residieren, am liebsten in Aachen, der Stadt der rvarmen
Quellen. Seine königliche Gewalt war fast unbeschränkt. Er war der oberste
Kriegsherr, der über Krieg und Frieden entschied, das Aufgebot berief
und befehligte. Er war G e s e tz g e b e r, und zwar einer der größten Gesetz¬
geber des Mittelalters; er ließ seine Gesetze von den Männern seiner Um¬
gebung ausarbeiten und legte sie dann dem Maifeld, der jährlich zu¬
sammentretenden Heeresversammlung der Franken, vor, wo sie ohne Wider¬
spruch angenommen wurden. Er war der oberste Richter des Franken¬
reichs, der sich oft die streitenden Parteien vorführen ließ und selbst Gericht
Die hielt. Er ernannte die Staatsbeamten des Frankenreichs: seine Berater,
eamun. kk je|ne Person umgaben, und die Hofbeamten; die G r a f e n, welche an der
Spitze der Grafschaft standen. Recht sprachen und das Aufgebot führten; die
Markgrafen, welchen die Grenzwehr übertragen war und die deshalb
einen größeren Landstrich verwalteten; dazu die Königsboten, welche,
jedesmal ein Laie und ein Geistlicher, im Aufträge des Königs das Land be¬
reisten und die Rechtsprechung der Grafen, die Amtsführung der Bischöfe und
Priester prüften und Klagen entgegennahmen. Eine solche Aufsicht war sehr
segensreich; denn da das Reich groß und der König fern war, da es noch keine
Landstraßen gab und der Verkehr sehr erschwert war, so mag gar mancher
Beamte sein Amt in ungerechter, selbstsüchtiger Weise geführt haben.
Die Besondere Sorgfalt wandte Karl der Verwaltung der königlichen Ein¬
künfte zu. Steuern wurden nicht gezahlt, zumal ja Geld nicht in jeder¬
manns Hand war; an ihrer Stelle brachten die Großen des Reichs dem
Könige zum Maifeld freiwillige Geschenke dar. Die wichtigste Einnahme-
»rongüter.quelle waren die königlichen Güter: und deren Erträge zu steigern,
war Karl auf das eifrigste bedacht. Er hat sich sogar um die Zucht von
Hühnern und Gänsen, die Gärtnerei und den Weinbau, ferner um Ackerbau,
Anlegung von Wiesen und Forstwirtschaft, um die Dienstleistungen des Ge¬
sindes und um die Handwerker, welche auf den Gütern gehalten werden
sollten, gekümmert, Vorschriften darüber erlassen und von seinen Amtleuten
genaue Rechnungslegung gefordert.
G-Is.tgc» § 29. Karls Fürsorge für Kirche, Wissenschaft und Kunst. Karl
Se6en' wollte nicht nur, daß das Reich gut verwaltet würde; er wollte seine Unter¬
tanen auch innerlich heben, das C h r i st e n t u m unter ihnen befördern und
sie zu höherer Bildung erziehen. Während er verlangte, daß die Geist¬
lichen so predigten, daß sie dem Volke verständlich wurden, suchte er andrer-»
seits gelehrte Bildung zu befördern. Er berief fremde Gelehrte an seinen