Full text: Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen

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als Reichsverweser ein, bis ein Kaiser gewählt fei, und bot 
1849. Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an, welche er 
aber ausschlug. Durch Parteiungen zerspalten, löste sich die 
Nationalversammlung allmählich auf. 
1848. 4. Der erste Lchleswig-holsteinische Krieg. Dänemark 
wollte das deutsche Schleswig in sein Reich einverleiben. Preu¬ 
ßische und andere deutsche Truppen kamen den Schleswig-Hol- 
steinern zu Hülfe. Die Dänen verloren mehrere Schlachten gegen 
Wrangel und wurden aus Schleswig vertrieben. Die Ein¬ 
mischung fremder Mächte (England und Rußland) bestimmte 
Preußen zum Friedensschluß mit Dänemark. Danach verblieben 
die Herzogtümer bei Dänemark. 
5. Versuch einer Lösung der deutschen Einheitsbestrebungen 
durch Preußen. Um ein geeintes Deutschland mit Ausschluß 
Österreichs herzustellen, suchte König Friedrich Wilhelm IV. die 
1849. deutschen Fürsten für diesen Plan zu gewinnen. Die Be¬ 
strebungen scheiterten an den Bemühungen Österreichs, das mit 
den süddeutschen Staaten den alten Bund wiederherstellte. Um 
den Krieg mit Österreich zu vermeiden, dem auch Rußland zu¬ 
neigte, gab Preußen im Vertrag zu Olmütz (1850) nach. Alle 
Einheits- und Freiheitsbestrebungen waren dadurch 
zu Grabe getragen. Der Deutsche Bundestag wurde wieder¬ 
hergestellt. 
1850. 6. Die preußische Verfassung. Längere Kämpfe und Un¬ 
ruhen in Berlin fanden ihren Abschluß mit der Einführung einer 
neuen Verfassung (1850), die noch heute im großen und ganzen 
zu Recht besteht. Danach ist der König der höchste Beherrscher 
des Landes, ihm zur Seite stehen die beiden Kammern: das 
Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten. Jenes setzt sich 
aus den königlichen Prinzen, den Vertretern des Großgrund¬ 
besitzes, der großen Städte und der Hochschulen zusammen; dieses 
besteht aus den Vertretern des Volkes, welche alle fünf Jahre 
neu gewählt werden. Beide Kammern bilden den Landtag, der 
die Gesetze des Landes zu beraten und die Ausgaben und Ein¬ 
nahmen des Staates zu regeln hat. 
§ 307. Friedrich Wilhelm IV. als Förderer der 
Wissenschaften und Künste. 
Der König, selbst hochgebildet und künstlerisch tätig, ließ sich 
die Pflege der Wissenschaften und Künste sehr angelegen sein. 
Zahlreiche Gelehrte und Künstler erfuhren die Gunst des Mon¬ 
archen. Unter jenen ragen vor allen die Sprachforscher Brüder 
Grimm und der Naturforscher Alexander von Humboldt, unter
	        
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