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des Vaterlandes" und „zweiter Gründer Roms". Manlius dagegen, der
Retter des Kapitols, der den Plebejern günstig gesinnt war, wurde von den
Patriciern des Strebens nach der Alleinherrschaft beschuldigt und vom tarpe-
jischen Felsen gestürzt.
Das Bolkstribunat und das Zwölftafelgesetz hatten den Mißbrauch der
Amtsgewalt seitens der Patricier wesentlich eingeschränkt. Aber die Plebejer
gaben sich mit dem Errungenen noch nicht zufrieden. Da sie gleiche Pflichten
hatten wie die Patricier, so glaubten sie auch gleiche ReHte fordern zu
dürfen. Schritt für Schritt mußten die Patricier nachgeben./Am heftigsten
entbrannte der Kampf um die licinischen Gesetzesanträge'. Die beiden
Volkstribunen Licinius^und S extus -beantragten nämlich:
1. Die Schulden sollen in der Weise bezahlt werden, daß die bereits
entrichteten Zinsen von dem Kapitale abgerechnet werden.
2. Die Plebejer sollen an dem Gemeindelande Anteil haben; kein
Bürger aber, weder Patricier noch Plebejer, darf mehr als 500 Morgen
davon besitzen.
3. Von den beiden Konsuln soll jedesmal einer aus den Plebejern
gewählt werden.
Erst nach neunjährigem Widerstände der Patricier erlangten diese An¬
träge durch Beschluß der Volksversammlung Gesetzeskraft, 366. In den
folgenden Jahren erkämpften sich die Plebejer auch den Zutritt zu den letzten
Ämtern, die sich die Patricier noch vorbehalten hatten.
Damit trat an die Stelle der bisherigen aristokratischen Regierungs¬
form die Demokratie. Nachdem die Gleichberechtigung der Stände den
innern Frieden hergestellt hatte, konnten die Römer um so kräftiger gegen
die auswärtigen Feinde zu Felde ziehen und ihre Eroberungen fortsetzen.
II. 3)ie lettstfiaff ises Dot&es (Demokratie), 366 — 30 u. Ckr.
a) Kämpfe um die Herrschaft über Italien bis zu dessen
Unterwerfung, 366—266.
§ 27. 5>te Samniterkriege, 343—290.
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Seit der Unterwerfung Latiums hatten die Römer im Südosten die
Samniter zu Nachbarn. Dieses kräftige Bergvolk machte ihnen lange die
Herrschaft in Mittelitalien streitig.
§ 26. Beendigung des Ständekampfes