Full text: Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen

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des Vaterlandes" und „zweiter Gründer Roms". Manlius dagegen, der 
Retter des Kapitols, der den Plebejern günstig gesinnt war, wurde von den 
Patriciern des Strebens nach der Alleinherrschaft beschuldigt und vom tarpe- 
jischen Felsen gestürzt. 
Das Bolkstribunat und das Zwölftafelgesetz hatten den Mißbrauch der 
Amtsgewalt seitens der Patricier wesentlich eingeschränkt. Aber die Plebejer 
gaben sich mit dem Errungenen noch nicht zufrieden. Da sie gleiche Pflichten 
hatten wie die Patricier, so glaubten sie auch gleiche ReHte fordern zu 
dürfen. Schritt für Schritt mußten die Patricier nachgeben./Am heftigsten 
entbrannte der Kampf um die licinischen Gesetzesanträge'. Die beiden 
Volkstribunen Licinius^und S extus -beantragten nämlich: 
1. Die Schulden sollen in der Weise bezahlt werden, daß die bereits 
entrichteten Zinsen von dem Kapitale abgerechnet werden. 
2. Die Plebejer sollen an dem Gemeindelande Anteil haben; kein 
Bürger aber, weder Patricier noch Plebejer, darf mehr als 500 Morgen 
davon besitzen. 
3. Von den beiden Konsuln soll jedesmal einer aus den Plebejern 
gewählt werden. 
Erst nach neunjährigem Widerstände der Patricier erlangten diese An¬ 
träge durch Beschluß der Volksversammlung Gesetzeskraft, 366. In den 
folgenden Jahren erkämpften sich die Plebejer auch den Zutritt zu den letzten 
Ämtern, die sich die Patricier noch vorbehalten hatten. 
Damit trat an die Stelle der bisherigen aristokratischen Regierungs¬ 
form die Demokratie. Nachdem die Gleichberechtigung der Stände den 
innern Frieden hergestellt hatte, konnten die Römer um so kräftiger gegen 
die auswärtigen Feinde zu Felde ziehen und ihre Eroberungen fortsetzen. 
II. 3)ie lettstfiaff ises Dot&es (Demokratie), 366 — 30 u. Ckr. 
a) Kämpfe um die Herrschaft über Italien bis zu dessen 
Unterwerfung, 366—266. 
§ 27. 5>te Samniterkriege, 343—290. 
V- 
Seit der Unterwerfung Latiums hatten die Römer im Südosten die 
Samniter zu Nachbarn. Dieses kräftige Bergvolk machte ihnen lange die 
Herrschaft in Mittelitalien streitig. 
§ 26. Beendigung des Ständekampfes
	        
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