Full text: Deutsche Geschichte im Mittelalter (Teil 3)

Die Germanen. 
7 
heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermun¬ 
duren in Thüringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die 
Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Böhmen, 
die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völkerschaften zer¬ 
fielen in Gaue. 
Nur einige östliche Stämme wurden von Königen beherrscht. Bei 
den übrigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond 
zusammentrat, und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das 
Recht zu, über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten 
zu beschließen. Hier wurden auch die Herzöge gewählt, die im Kriege 
den Oberbefehl führten; hier die Häuptlinge, welche die wehrfähige 
Mannschaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, 
wo man Recht sprach, leiteten. Kampferprobten und berühmten Häupt¬ 
lingen schlossen sich gern jüngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im 
Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein 
Gefolge, das von dem Gesolgsherrn seinen Unterhalt und Geschenke 
aus seinem „Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafür ihm aber durch einen Eid 
zur Treue bis in den Tod verpflichtet war. 
Es gab drei Stände, den Adel, die Freien und die Unfreien.Stände. 
Dem Adel gehörten meist die Häuptlinge an. Die unfreien Sklaven 
waren wohl meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten 
von ihren Herren ein Stück Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen 
Zins zu leisten hatten. 
Die Germanen waren damals ein Volk von Krieaern. Arbeit, Voiks- 
o ' charakter. 
insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie für ihrer unwürdig 
und überließen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe 
oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern träger Muße hin; ihre 
Neigung zum Nichtstun, zur Unmäßigkeil beim Gelage, zum Würfelspiel 
fiel den römischen Beobachtern auf. Zu ihren vornehmsten Tugenden 
gehörten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, 
dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gesolgsherrn, der Geschlechts¬ 
genosse dem Geschlechtsgenossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht 
der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehörigen 
durch den Tod des Mörders oder eines seiner Verwandten zu rächen, 
falls er den Frevel nicht durch Erlegung des „Wergeldes", einer 
in Rindern bestehenden Buße, gesühnt hatte. 
Neben der Treue feiern die römischen Schriftsteller besonders die 
derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr 
inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Me Frauen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.