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Zur Geschichte Südwestdeutschlands.
und Teck erhoben zum Dank für Mitwirkung bei
Herstellung des ewigen Landfriedens („Der reichste
Fürst", von I. Kerner).
Er erhält auch die Reichssturmfahne (an das Herzogt.
Schwaben angeblich durch Karl den Großen ver-
liehen).
Erste einheitliche Gesetzgebung für das ganze Land.
Wachsende Macht der Landstände (Vertreter von
Adel, Prälaten, Landschaft). In der Folgezeit wurde
der Adel reichsunmittelbar. Der Eßlinger Vertrag
ordnet die Teilnahme der Landschaft an der Regierung
des Landes.
2. Württemberg als Herzogtum.
1498—1550 Herzog Ulrich.
Bauernaufruhr (des Armen Konrad).
1514 Tübinger Vertrag, beschränkte die landesherrliche
Gewalt des Herzogs gegenüber den Rechten der
Stände.
1519 Eroberung Reutlingens. Ulrich in die Acht erklärt und
aus dem Lande vertrieben.
1519—1534 Österreichische Zwischenregierung.
1534 Sieg Ulrichs bei Lauffen (am Neckar) mit Hilse Philipps
von Hessen und reichsstädtischer Geldbeiträge. Das
Herzogtum protestantisch, Einziehung des Kirchen-
guts. Das theologische, Stist in Tübingen zur
Heranbildung evangelischer Geistlichen.
1546 Ulrich nimmt am schmalkaldischen Kriege teil.
Klöster wieder hergestellt.
1550—1568 Herzog Christoph (in Innsbruck erzogen, später
entflohen, diente im französischen Heere).
Durchführung der Reformation nach 1552. Johannes
Brenz, der Reformator Württembergs. Kirchen-
und Schulwesen großartig geordnet (Volksschulen,
Lateinschulen, in ehemaligen Klöstern theologische
Seminare, Maulbronn u.a.). Landesordnung und
allgemeines Landrecht. Direktorium des schwäbi-
schen Reichskreises (mit 139 selbständigen Ge¬
bieten). Bau des alten Schlosses in Stuttgart.