Verfassung der Republik Rom.
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neue Obrigkeit, das sogen. Militärtribunal welches auch Plebejern
zugänglich war, geschaffen wurde (444). Nach diesem Gesetz sollten
nämlich an Stelle der Konsuln Militärtribunen mit konsularischer Gewalt
ernannt werden können. Tatsächlich wußten die Patricier es aber zu
erreichen, daß das Militärtribunat fast nur von ihren Standesgenossen
besetzt war. Die Volkstribunen setzten daher den Kampf fort und ruhten
nicht, bis er im Jahre 366 unter dem Tribunen Licinius Stolo zu
ihren Gunsten entschieden war. In diesem Jahre wurde der erste ple-
bejische Konsul, L. Sextius Laterauus, gewählt, und hörte damit die Herr-
schast der Aristokraten auf. Die Patricier hatten alle Anstrengungen
gemacht, um die Plebejer vom Konsulat abzuhalten. So hatten sie, um
wenigstens etwas zu retten, im Jahre 434 das Amt der Censoren,
welche die Bürgerlasten aufzustellen und den Census zu üben hatten, vom
Konsulat getrennt und bestimmt, daß die Censur nur von Patriciern
ausgeübt werden dürfe. Später, im Jahre 366, wurde die Rechtspflege
vom Konsulat getrennt und hierfür das neue Amt der Prätoren ge-
schaffen, welche dem Range nach unter den Konsuln standen. Man
gewährte den Zutritt zu diesem Amte nur den Patriciern, indem man
für sie etwas retten wollte. Da aber die Plebejer sich nicht zufrieden
gaben, gewährte man ihnen endlich den Zutritt zu allen Ämtern.
Verfassung der römischen Republik.
§ 14. Nach dem Ausbau der römischen Verfassung bestanden fol¬
gende Obrigkeiten:
1. Die zwei Konsuln. Sie führten den Vorsitz in dem Senate,
der in der Regel von ihnen versammelt wurde; sie empfingen die Ge-
sandten auswärtiger Staaten und führten sie in den Senat ein; sie hatten
im Kriege den unbeschränkten Oberbefehl. In außerordentlichen Fällen
erhielten sie auch in der Stadt von dem Senate unbeschränkte Vollmacht
dnrch den Auftrag, „die Konsuln haben dafür zu sorgen, daß der Staat
keinen Schaden erleide". (Videant consules, ne quid res publica
detrimenti capiat.)
2. Die zwei Censoren hielten alle fünf Jahre (lustrum) Census,
d- h. sie revidierten die Bürgerliste, teilten die Bürger nach ihrem Ver-
mögen in die verschiedenen Klassen ein, ergänzten die Ritterschaft und
den Senat. Sie hatten die Befugnis, einen Bürger wegen Unsittlichst
und schlechter Handlungen, die nicht strafrechtlich verfolgt werden konnten,
in eine niedere Klasse zu versetzen, einen Ritter aus der Ritterliste zu
streichen, einen Senator aus dem Senate zu stoßen. Sie führten auch
die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Staates, ohne