Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

Gleichstellung der Stände. 
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den Provinzen. Jedes Staatsamt wurde von den Bürgern verliehen. Daher 
ging der Bewerber im weißen Gewände (candidatus), suchte den Wählern 
seine Person zu zeigen und zu empfehlen. Mit dem 37. Jahre hatte der 
Römer (nach der lex Villia annalis von 180) das Alter für die Ädilität, 
in der man sich besonders beliebt machen und Aussicht auf die Prätur 
eröffnen konnte, für welche das 40. Jahr befähigte. Mit dem 43. konnte 
man Konsul werden. Nur ein gewesener Konsul (vir consularis) erlangte 
die Censur, die somit eigentlich die höchste und nur von wenigen Konsu- 
laren erreichte Staffel auf der Stufenleiter des römischen Beamtentums bildete. 
Das außerordentliche Amt der Diktatur verlieh der Senat in kritischen Zeiten 
ohne Zuziehung der Komitien durch den einen Konsul auf 6 Monate; der 
Diktator gesellte sich sofort seinen Reiterobersten zu. Allmählich kam das 
Amt außer Anwendung, außer zum Zwecke, bei der Gelegenheit eines aus 
Anlaß von Pest oder Not gelobten ver sacrum im Tempel des Jupiter 
einen Nagel zur Fixierung des Lösungsjahres einzuschlagen (dictatof clavi 
.figendi). Erst in der letzten Zeit der Republik treten wieder Diktatoren auf, 
die Vorläufer der Monarchie. — Von den Staatsämtern führte der regel- 
mäßige Weg in den Senat. In gewissem Sinne fand sich also hier die 
Auslese des Bürgertums durch das Vertrauen der Mitbürger zusammen. Ein 
Senator war über die Zeiten jugendlicher Leidenschaft hinaus, ein Mann, 
der mit den Amtsgeschäften und den Staatsinteressen wohl vertraut war. 
Daher fand in dem Senate, dieser Versammlung erfahrener Kriegs- und 
Staatsmänner, die glänzendste Theorie kein Gehör, so wenig als je durch ihn 
ein Feldzug beschlossen worden wäre, welcher dem athenischen gegen ©teilten 
glich. Diese Männer hielten zäh an der Verfassung und konnten nur dann 
zu einer Änderung der Staatsgesetze sich verstehen, wenn unabweisbare Not- 
wendigkeit sie gebot; sie schufen nichts Neues, das nicht zum Alten paßte, 
und unternahmen nichts, dessen Ausführung nicht durch die Kräfte des Staates 
gesichert schien. Der Senat hat das Hauptverdienst daran, daß Rom die 
erste Stadt der Welt wurde. Der religiöse, arbeitsame, nüchterne, kriegs- 
tüchtige niedere Bürger übertraf den ahnenstolzen Edelmann niemals an Opfer- 
Willigkeit, wenn es die Ehre und die Wohlfahrt der Stadt galt. Der Würde 
und Staatsweisheit des Senats verdankte es die römische Republik ebensosehr 
als der religiösen Ehrenfestigkeit der Plebejer, daß nach der Demokratisierung 
des Staates, zumal durch die lex Hortensia (287), nicht alsbald ein Un- 
wesen ausbrach wie in der griechischen Demokratie. 
Gegen Ende des Ständekampfes führte Appius Claudius Cäeus 
eine bedeutende Vermehrung der durch die Kriege stark gelichteten Bürger- 
schast herbei durch Erteilung des Bürgerrechts an sämtliche Freigelassenen und 
zu Rom ansässigen Halbbürger, die aerarii. Der ebenso feste als kühne
	        
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