Erster Zeitraum. Yon den ältesten Zeiten bis 500.
15
4. Volksversammlung kamen. Zu ihr hatten alle Bürger
Zutritt. Sie wählte die Beamten und traf, zumal in späterer Zeit,
in allen wichtigen Fragen die Entscheidung.
Solons Gesetzgebung war für Athen eine aufserordent-
liche Wohlthat. Nachdem durch sie Ordnung in das Staatswesen
gekommen war, konnte auch die Ausbildung des Geistes Fort¬
schritte machen. Im Gegensätze zu der einseitigen körperlichen
Erziehung der Spartaner bezweckte die Erziehung in Athen
die gleichmäfsige Entwickelung des Körpers und des
Geistes.
Nachdem Solon seine Gesetzgebung vollendet hatte, ging er
auf Reisen. Eine schöne Dichtung erzählt, er sei zu dem auf
seinen Reichtum stolzen Könige Krösus von Lydien gekommen
und habe ihm, dem sich im Reichtum glücklich Wähnenden, als
wahres Glück das selbstlose Leben des athenischen Bürgers Tellos
gepriesen, der den schönen Tod fürs Yaterland gestorben, und das
sanfte Hinscheiden des argivischen Brüderpaares Klöobis und Biton
nach einer edlen That der Kindesliebe; vor dem Tode sei niemand
glücklich zu nennen.
4. Die Tyrannis des Pisistratus und seiner Söhne (560 -510).
Solon erlebte noch den Schmerz, dafs seine Verfassung an¬
getastet wurde. Trotz ihrer Yortrefflichkeit hatte sie nicht bei allen
Zufriedenheit hervorgerufen. Es entstanden neue Parteiungen, und
diese benutzte ein ehrgeiziger und verschlagener Mann, Pisistra¬
tus, um sich zum Tyrannen zu machen (560). Zweimal ver¬
trieben, kehrte er zurück und behauptete sich in der Herrschaft
bis zu seinem Tode.
Unter einem „Tyrannen“ verstanden die Griechen einen Mann,
der sich in einer Republik zum Alleinherrscher aufwarf. Ein solcher
war auch Polykrates von Samos. Die Herrschaft dieser Fürsten
war oft weise und segensreich; so auch diejenige des Pisistratus.
Er hob Handel und Gewerbe, sorgte für die Armen, baute
prächtige Tempel und veranstaltete glänzende Feste; auch Dichter
zog er an seinen Hof.
Ihm folgte in der Herrschaft sein Sohn Hippias. Auch seine
Regierung war anfangs milde. Als aber sein Bruder Hippärch
§20.