Erster Zeitraum. Von den ältesten Zeiten bis 264.
53
1. wirtschaftlich, da ein großer Teil der Plebejer verarmt
und in Schulden geraten war; der nicht zahlungsfähige Schuldner
wurde Sklave des Gläubigers;
2. politisch, da die Patrizier im Alleinbesitz der staatlichen
Rechte und Ämter waren;
3. rechtlich, indem die Plebejer der Willkür der patrizischen
Richter preisgegeben waren und es an geschriebenen Gesetzen fehlte.
b) Zunächst war das Bestreben der Plebejer darauf gerichtet, 9
Schutz vor der Willkür der Patrizier zu finden.
Zur Verzweiflung getrieben durch ihre Schuldenlast, die
Strenge des Schuldrechts und die Härte des Adels, beschlossen
die Plebejer 494 die Auswanderung auf den Heiligen Berg, um
dort einen Plebejerstaat zu gründen. Von diesem Vorhaben standen
sie erst ab (Menenius Agrippa soll ihnen die Fabel von der Em¬
pörung der Glieder gegen den Magen erzählt haben), als die
Patrizier ihnen eine Schutzobrigkeit gewährten, die Volkstribunen, \
Diese waren unverletzlich; ihre Aufgabe war, die Plebejer vor
Vergewaltigung zu schützen; darum durften sie alle Amtshand¬
lungen der Beamten durch ihr Veto hindern. Später erhielten
sie auch das Recht, die Plebejer zu Volksversammlungen, den
Tributkomitien, zusammenzurufen.
Die Tribunen konnten aber ihr Schutzrecht so lange nicht
wirksam ausüben, als es an geschriebenen Gesetzen fehlte.
So stellte denn ein Tribun den Antrag, das Landrecht aufzu¬
zeichnen. Erst nach zehnjährigem Kampfe ging derselbe durch,
und 451 wurden zehn Männer (Decemvirn) zur Lösung dieser
Aufgabe gewählt. Sie vollendeten zehn Gesetzestafeln. Da das
Werk aber noch nicht zu Ende geführt war, wurden für 450
wieder Decemvirn gewählt, die noch zwei Tafeln hinzufügten.
Doch diese mißbrauchten, wie es heißt, freventlich ihr Amt, be¬
sonders Appius Claudius, der ein Mädchen Namens Virginia in
seine Gewalt zu bringen suchte; um sie vor Schande zu retten, er¬
stach sie ihr Vater. Da erhoben sich die Plebejer zu einer neuen
Auswanderung auf den Heiligen Berg 449. Infolgedessen wurden
die Decemvirn gestürzt und die Rechte der Plebejer erweitert.
C) Nun konnten diese danach streben, gleiche Rechte mit § 58.
dem Adel zu erlangen.