Full text: Deutsche, insbes. brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis auf Friedrich d. Großen (Teil 3)

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Sechster Zeitraum. Von 1648—1740. 
überschritt er im Januar 1679 das zugefrorene Frische und Kurische 
Haff, brachte den Feinden bei Splitter, einem Dorfe bei Tilsit, 
erhebliche Verluste bei und jagte sie bis Riga. 
Inzwischen war der Krieg gegen Frankreich mit wechseln¬ 
dem Glück und ohne entscheidenden Erfolg geführt und im 
Frieden zu Nimwegen 1678, dem 1679 auch der Kaiser und 
das Reich beitraten, beendet worden. Von seinen Bundesgenossen 
im Stich gelassen, muiste Friedrich Wilhelm 1679 den Frieden 
zu St. Germain abschliefsen, in dem er an Schweden seine Er¬ 
oberungen bis auf einen schmalen Landstreifen am rechten Oder¬ 
ufer zurückgab. Die Erzählung, dafs er bei der Unterzeichnung 
des Friedens den Vers des römischen Dichters Vergil „Mögest du 
einst als ein Rächer aus meinen Gebeinen ersteben!“ (Exoriare 
aliquis nostris ex ossibus ultor) ausgerufen habe, — es ist die 
Inschrift einer damals geprägten Münze — ist zwar nicht be¬ 
glaubigt, bezeichnet aber gut seine erbitterte Stimmung gegen 
den Kaiser. 
Sein Groll war noch dadurch vermehrt worden, dafs der 
Kaiser beim Aussterben des Herzogshauses von Liegnitz-Brieg- 
W ohlau (1675) ohne Rücksicht auf den bran den burgischen Erb¬ 
vertrag von 1537 (§ 62) die Herzogtümer als erledigte böhmische 
Lehen eingezogen hatte. Er ging so weit, dafs er sogar mit 
Ludwig XIV. ein Bündnis schlofs. 
4. Des GroCsen Kurfürsten auswärtige Politik von 1679 —1688. 
§ 80. Bald jedoch änderte Friedrich Wilhelm seine Politik und 
wandte sich wieder dem Kaiser zu. 
a) Seit dem Frieden von Nimwegen war Ludwig XIV. der 
gebietende Herr Europas. Er benutzte seine Machtstellung 
zu neuem Länderraube. Gestützt auf die unklaren Bestimmungen 
des Westfälischen Friedens (§ 48a) zog er zehn elsässische Reichs- 
städte ein und errichtete in Metz, Breisach und Besantjon soge¬ 
nannte Reunionskammern (chambres de reunion), welche alle Ge¬ 
biete, die angeblich Lehen der Bistümer Metz, Toul, Verdun und 
der Landgrafschaft Elsals waren oder gewesen waren, für 
französischen Besitz erklärten; dieselben liefs Ludwig sofort ge¬ 
waltsam besetzen. Am frevelhaftesten war der Raub von Strafs-
	        
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