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Sechster Zeitraum. Von 1648—1740.
überschritt er im Januar 1679 das zugefrorene Frische und Kurische
Haff, brachte den Feinden bei Splitter, einem Dorfe bei Tilsit,
erhebliche Verluste bei und jagte sie bis Riga.
Inzwischen war der Krieg gegen Frankreich mit wechseln¬
dem Glück und ohne entscheidenden Erfolg geführt und im
Frieden zu Nimwegen 1678, dem 1679 auch der Kaiser und
das Reich beitraten, beendet worden. Von seinen Bundesgenossen
im Stich gelassen, muiste Friedrich Wilhelm 1679 den Frieden
zu St. Germain abschliefsen, in dem er an Schweden seine Er¬
oberungen bis auf einen schmalen Landstreifen am rechten Oder¬
ufer zurückgab. Die Erzählung, dafs er bei der Unterzeichnung
des Friedens den Vers des römischen Dichters Vergil „Mögest du
einst als ein Rächer aus meinen Gebeinen ersteben!“ (Exoriare
aliquis nostris ex ossibus ultor) ausgerufen habe, — es ist die
Inschrift einer damals geprägten Münze — ist zwar nicht be¬
glaubigt, bezeichnet aber gut seine erbitterte Stimmung gegen
den Kaiser.
Sein Groll war noch dadurch vermehrt worden, dafs der
Kaiser beim Aussterben des Herzogshauses von Liegnitz-Brieg-
W ohlau (1675) ohne Rücksicht auf den bran den burgischen Erb¬
vertrag von 1537 (§ 62) die Herzogtümer als erledigte böhmische
Lehen eingezogen hatte. Er ging so weit, dafs er sogar mit
Ludwig XIV. ein Bündnis schlofs.
4. Des GroCsen Kurfürsten auswärtige Politik von 1679 —1688.
§ 80. Bald jedoch änderte Friedrich Wilhelm seine Politik und
wandte sich wieder dem Kaiser zu.
a) Seit dem Frieden von Nimwegen war Ludwig XIV. der
gebietende Herr Europas. Er benutzte seine Machtstellung
zu neuem Länderraube. Gestützt auf die unklaren Bestimmungen
des Westfälischen Friedens (§ 48a) zog er zehn elsässische Reichs-
städte ein und errichtete in Metz, Breisach und Besantjon soge¬
nannte Reunionskammern (chambres de reunion), welche alle Ge¬
biete, die angeblich Lehen der Bistümer Metz, Toul, Verdun und
der Landgrafschaft Elsals waren oder gewesen waren, für
französischen Besitz erklärten; dieselben liefs Ludwig sofort ge¬
waltsam besetzen. Am frevelhaftesten war der Raub von Strafs-