(Ill § 95) folgte nun in den habsburgischen Erblanden als
„Königin von Ungarn und Böhmen und Erzherzogin von Öster¬
reich“ seine Tochter Maria Theresia 17411—1780^ dip Gemahlin
des Grofsherzogs Franz Stephan v^n Toscana. /Jedoch ihr
Thronrecht wurde angefochten vom Kurfürsten Karl'Albert von
Bayern, den von einer Tochter Kaiser Ferdinands I. abstammte
und überdies! mit einer Tochter Josefs I. vermählt war:
Leopold I. - c; //?'•/£>
/■' f //'Josef L y^KarMM.'
Maria Amalia Maria Theresia
G. Karl Albert G. Franz Stephan.
Frankr^iö-h, Spa«4-en und Kursachsen wollten trotz früherer
Zusage die Pragmatische Sanktion jetzt nicht anerkennen.
Diese Verlegenheit der Maria Theresia suchte Friedrich, em¬
pört über die Mifsgunst, mit der Österreich das stille Wachstum
Preufsens angesehen hatte, und nach Thatenruhm dürstend, zu
Preufsens Gunsten auszunutzen: er wollte die Pragmatische Sanktion
nur dann anerkennen, wenn Maria Theresia alte Ansprüche Preufsens
auf Teile von Schlesien zugestand.
§ 5. Diese Ansprüche bezogen sich auf:
1. das Fürstentum Jägerndorf, welches Joachim Friedrich
von Georg Friedrich von Ansbach geerbt und seinem jüngeren
Sohne Johann Georg gegeben hatte (III § 64). Da sich dieser
an den Winterkönig angeschlossen hatte, war ihm das Land 1621
genommen worden. Trotz der im Westfälischen Frieden gegebenen
Zusage, dafs die während des Krieges ihrer Länder beraubten
Fürsten dieselben zurückerhalten sollten, war das Fürstentum
Brandenburg vorenthalten worden;
2. auf Liegnitz-Brieg-Wohlau. Zwar war der Erbvertrag
von 1537 (ITT § 62) von Ferdinand I. als König von Böhmen
und Oberlehnsherrn der schlesischen Herzöge nicht anerkannt
worden; doch hatte Brandenburg an der Eechtmäfsigkeit des Ver¬
trages festgehalten, da ältere Zusagen existierten, nach denen das
schlesische Herzogshaus über seine Länder frei verfügen dürfen
sollte. Nach dem Aussterben des Hauses (1675) hatte Leopold I.
die Länder als erledigte böhmische Lehen eingezogen (III § 79