Erster Abschnitt. Die franz. Revolution, Napoleon J. und die Freiheitskriege. 33
mal die Massen sich zu fühlen angefangen. Nun begann die Aus¬
wanderung (Emigration) des Adels an die Höfe des Auslandes,
besonders der rheinischen Fürsten und des Kaisers, welche sie
gegen ihr Vaterland in den Krieg zu hetzen suchten. Wie in
Paris, flammte auch in den Provinzen der Aufruhr empor;
Bauern äscherten die Schlösser ihrer Herren ein und verübten
namenlose Greuel.
Am 5. Oktober 1789 strömten wilde Banden, voran wut¬
entbrannte Weiber, die „Damen der Halle“, nach Versailles und',
bedrohten dort das Leben der Königin und des Königs. Das, frei¬
lich viel zu späte, Eintreffen Lafayettes mit der Nationalgarde ver¬
hinderte weitere Verbrechen. Doch wurde der König und seine
Familie gezwungen nach Paris zu gehen; bald folgte auch die
Nationalversammlung dorthin. So war nunmehr der König
und die "V olksvertretung „unter die Aufsicht des Volkes gestellt“,
d. h. dem unmittelbaren Einflufs der Massen preisgegeben.
Mehr und mehr kam in ihre Hände die Gewalt. Die radi¬
kalen Klubs, besonders der Jakobinerklub (so genannt, weil er in
einem Kloster des Jakobus tagte), erlangten die gröfste Macht.
Im April 1791 starb die letzte Stütze des Thrones, Mirabeau.
Da versuchte der König durch die Flucht aus Paris sich zu
retten; von einem festen Punkte Frankreichs aus wollte er an die
königstreuen (royalistischen) Unterthanen einen Aufruf zur Be¬
kämpfung der Revolution erlassen und hoffte auf den Beistand
Europas. Der Plan milslang; der König wurde erkannt und zur
Rückkehr gezwungen und verlor den Rest seines Ansehens. End¬
lich beschwor er im September 1791 die Verfassung, welche die
Constituante inzwischen ausgearbeitet hatte.
d) Die neue Verfassung war auf die Dauer völlig unbrauchbar. § 3j.
1. Die Gesetzgebung lag ausschliefslich in den Händen der
Nationalversammlung; dem Könige wurde nur ein aufschie¬
bendes (suspensives) Veto zugestanden. Das war eigentlich keine
Monarchie mehr. \
2. An der Spitze der Verwaltung stand als Haupt der Voll¬
ziehungsgewalt (Exekutive) der König. Zum Zweck der Ver-^
waltung wurde Frankreich, mit Beseitigung der alten historischen
Provinzen, in Departements eingeteilt, die nach Gebirgen und
Brettschneider, Hilfsbuch, IV. S. iufl. 3