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Griechische Geschichte.
15. 3. Begründung der spartanischen Hegemonie.
Nachdem die dorischen Spartiaten sich zu Herren von Lako-
nien gemacht hatten, gerieten sie in Kampf mit den gleichfalls
dorischen (§ 10) Messeniern. Im ersten messenischen Kriege (im
8. Jahrhundert) kämpften diese unter ihrem König Aristodemos
und verteidigten vergeblich die Bergfeste Ithöme; im zweiten (im
7. Jahrhundert) fochten sie unter dem sagenberühmten Yolkshelden
Aristömenes tapfer, aber schließlich unglücklich gegen die durch
die Lieder des Tyrtäus begeisterten Spartaner. Nach dem Falle
der Bergfestung Ira wurde Messenien unterworfen und die Be¬
wohner zum großen Teil zu Heloten gemacht.
Nun überwanden die Spartaner auch Arkadien und Argos
und gewannen die Vorherrschaft im Peloponnes: die peloponne-
sischen Staaten außer Argos und Achaja wurden um 550 zum
peloponnesischen Bunde unter Spartas Führung vereinigt. Damit war
aber Sparta zugleich der mächtigste Staat Griechenlands überhaupt
geworden: es hatte dieHegemonie (d.h. Führung) der Griechen erlangt.
IY. Athen Ibis zum Jahre 500.
16. 1. Die Landschaft Attika und ihre Bevölkerung.
a) Attika ist ein mit seiner Spitze, dem Vorgebirge
nach Süden gerichtetes Dreieck, das von BiLoii&n durch den
ärnn getrennt wird. Das Land ist ganz von Gebirgen er¬
füllt; den südlichsten Teil der Halbinsel nimmt das silberreiche
fcrnThreho■ Gebirge- ein. Für Ebenen bleibt nur wenig Raum. In
einer solchen lag die Hauptstadt Athpsp; ihr vortrefflicher Hafen
war der EixäJis; andre kleine Ebenen sind die von EHaus-is und
Marathon. Dem Piräus gegenüber liegt die Insel Silamis-
Der steinige Boden gestattete wenig Getreidebau. Dagegen
gedieh vortrefflich die Weinrebe und der Ölbaum, der heilige Baum
der Athene, der Schutzgöttin des Landes. So waren die Bewohner
auf Fischfang, Schiffahrt und Seehandel angewiesen.
b) Die Bevölkerung des Landes zerfiel in drei Gruppen:
1. die ionischen Vollbürger;
2. die Metöken, Fremde, welche sich in Attika, um Handel
und Gewerbe zu treiben, niedergelassen hatten, eine Steuer zahlten
und im übrigen frei waren;