Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

§ 4. Sparta. 9 
§ 4. Sparta. 
1. Die spartanische Verfassung. Den dorischen Scharen, die sich 
in Lakonika festgesetzt hatten, gelang es erst nach langen Kämpfen, das 
ganze Land zu unterwerfen. Während dessen entstand am Enrotas 
Sparta, ihr Hauptort, keine eigentliche Stadt, sondern nur ein offenes 
Feldlager in mehreren unbefestigten Dörfern. Die große Übermacht der 
einheimischen Bevölkerung zwang die höchstens 6000 streitbare Männer 
zählenden Dorer zu fortwährender Kriegsbereitschaft und hinderte sie, 
in den Künsten des Friedens den anderen Griechen nachzueifern. Ihre 
Staatsverfassung, deren Urheber Lykurg gewesen sein soll, ordnete 
genau die Pflichten und Rechte jedes einzelnen gegenüber der Gesamt- 
heit. Sie war durchaus militärisch, beruhte auf uralten dorischen 
Stammeseinrichtungen, wie sie z. B. auch auf Kreta bestanden, und 
machte den Staat stark und mächtig. 
(Sagen von Lykurg.) 
Die Dorer, Spartiaten genannt, bildeten den Adel. Sie allein 
konnten ein Amt bekleiden. Unter sie war die Eurotasebeue verteilt; 
die Güter waren gleich groß, unverkäuflich und fielen nach dem Tode 
des Besitzers dessen ältestem Sohne zu. (Vgl. unsere „Majorate".) Die 
Bewohner der umliegenden kleinen Land- und Seestädte, die Periöken, 
waren zu Unterthanen gemacht; sie waren frei, zum Kriegsdienst ver- 
pflichtet, aber von den Ämtern ausgeschlossen. Die Bauernschaft der 
Ebene war zu Leibeigenen, Heloten, erniedrigt; sie waren auf die 
Spartiateugüter verteilt, die sie zu bebauen hatten, blieben aber Eigen- 
tum des Staates. Ihr Los war hart, denn ihre große Zahl erforderte 
eine strenge Überwachung; doch durften sie nicht getötet oder verkauft 
werden.' 
Au der Spitze des Staates standen seltsamerweise zwei Könige 
(der Sage nach die Nachkommen des Prokles und Eurysthenes, der Söhne 
des Herakliden Aristodemos), deren Macht jedoch mit der Zeit so zurück- 
ging, daß aus der Königsherrschaft geradezu eine Adelsherrschaft 
wurde. 
Sie führten das Heer in den Krieg und hatten den Vorsitz im 
Rate der Alten (Gernsia), dem außer ihnen noch 38 über 60 Jahre 
alte Spartiaten (Geronten) zugehörten. Zur Zeit des Vollmonds traten 
alle über 30 Jahre alten Spartiaten zur Volksversammlung zu- 
sammen, die über Krieg und Frieden, Gesetze und Verträge mit anderen 
Staaten die oberste Entscheidung hatte und die Beamten wählte; unter 
diesen waren die wichtigsten die fünf Ephoren („Aufseher"), welche 
später das ganze Staatswesen leiteten. 
2. Die spartanische Erziehung. Sie verfolgte das einzige Ziel, 
dem Staate tüchtige Krieger heranzubilden. Darum wurden schwächliche
	        
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