Full text: Alte Geschichte (Teil 1)

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Königtums, dessen letzter Vertreter der todesmutige Kodrus (1066?) Adrus 
gewesen sein soll, die Regierung der Archonten, die, anfangs aus der str^onten 
Familie des Kodrus gewählt, erst lebenslänglich, später 10 Jahre ihr 
Amt verwalteten. Endlich wurden 9 Archonten aus dem Adel, den 
Eupatriden (Großgrundbesitzern), immer auf ein Jahr gewählt. 
Da diese in Ermangelung geschriebener Gesetze oft willkürlich verfuhren, 
so verfaßte der Archon Drakon um 620 schriftliche Gesetze. 2Iber ®ra!on 620 
diese erwiesen sich, obwohl sie auf dem Herkommen beruhten, für die 
Zeitverhältnisse als zu streng;*) das Volk nannte sie darum „mit Blut 
geschrieben" („drakonische Strenge"). Der Retter des Staates, der 
durch viele innere Parteikämpfe erschüttert war, ward Colon. 
2. Gesetzgebung des Solon 594» Colon, ein hochgebildeter ®oto«594 
edler Mann, stammte aus dem Geschlechte des Kodrus. Er war durch 
Reisen mit den Staatseinrichtungen anderer Völker bekannt geworden 
und hatte sich namentlich durch die Wiedereroberung der Insel Sälamis 
um sein Vaterland verdient gemacht. Als erster Archon ward er zum 
„Ordner der Verfassung und zum Gesetzgeber" ernannt. 
a) Die Staatsverhältnisse waren damals bedenklich zerrüttet. Dte8uf|"t0e„bDC 
politischen Rechte, insbesondere die Ämter, waren bisher ganz im 
Besitz des Adels gewesen. Da ferner die reichen Großgrundbesitzer ®rb0c*?Jernb* 
trotz ihrer geringen Anzahl die weitaus größten Teile des Ackerlandes 
besaßen, die Kleinbauern nur zum Teil eigene Güter, meist dagegenÄlein6auer* 
Ländereien der Reichen in Pacht hatten, so herrschte große Vermö- 
gensungleichheit. Während die Bauern nun bis dahin ihren Guts- 
zins in Getreide, Vieh und Früchten bezahlt hatten, wurden sie damals 
gezwungen, in Geld zu bezahlen, das auf dem Lande selten und nur 
gegen hohe Prozente zu haben war. So gerieten sie denn tief in Schul- 
den und verfielen nach den bestehenden Gesetzen dem Schuldgefäng- 
nis und der Schuldknechtschaft. 
b) Da setzte Solon zunächst die Abschaffung der Schuldknecht- 
schaft durch und veranlagte einen Erlaß der auf den Grundstücken 
armer Bürger ruhenden Schulden (Lastenabschüttelung, Seisach- 
theia). Dadurch gab er viele Bürger, die wegen ihrer Schuldenlast »ahwng 
aus Athen geflüchtet oder in Knechtschaft geraten waren, dem Vater- 
lande und der Freiheit zurück. Außerdem wurde der Münzfuß in der 
1) im 18. Jahrhundert war auch bei uns das Rechtsverfahren sehr streng. 
Diebstahl wurde vielfach mit dem Tode bestraft; überall gab es Folterkammer, 
Galgen und Rabenstein.
	        
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